Notenbank-Gouverneur Robert Holzmann ließ die Chefbüros überprüfen.

Foto: OeNB/Lisi Niesner

Wien – Nun ist in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) auch der Bericht zu jener Sicherheitsüberprüfung fertig, die am Wochenende 21./22. September stattfand. Geprüft hat die Interne Revision, der externe Berater Georg Krakow soll mitgearbeitet haben.

Beauftragt hatte den Sicherheitscheck in den Chefbüros Gouverneur Robert Holzmann, die damit betraute Sicherheitsfirma war in der OeNB bis dahin nicht bekannt gewesen. Auch die zuständige Abteilung sei nicht informiert gewesen, hieß es. Dem Vernehmen nach kamen die Prüfer zu dem Schluss, dass Holzmann den von ihm erteilten Auftrag nicht hätte vergeben dürfen: Sicherheitsthemen ressortieren im Direktorium zu Eduard Schock. Auch hätte die Beschaffungsabteilung involviert werden müssen.

Zudem sollen die Prüfer den Sicherheitscheck selbst kritisieren, er sei nicht State of the Art gewesen. Üblicherweise führt das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung solche Checks durch. Das sei auch kostensparend, wie es in der OeNB heißt.

OeNB schweigt

Eine Stellungnahme der OeNB bekommt man dazu nicht. "Die Sicherheitsprüfung ist erledigt", sagt Holzmanns Sprecher Georg Kaschnitz nur. Alle anderen Fragen volliert er ab: Es gebe "generell keinen Kommentar der Bank zusätzlich zu den Kommentaren aus dem Generalrat". Zur Sicherheitsüberprüfung hat der allerdings noch nichts gesagt.

Unbeantwortet bleibt somit auch die Frage, wer Holzmanns Anwalt Roland Gerlach bezahlt. Er hat ja das Vorgehen von Rechtsanwalt und Compliance-Experte Krakow rund um die Befragung Holzmanns als unfair und dem anwaltlichen Umgehungsverbot widersprechend kritisiert und die Anwaltskammer informiert.

Anwalt unterstützte Holzmann

Gerlach hatte sich im Auftrag Holzmanns schon zuvor mit der Causa beschäftigt, konkret mit dem Rauswurf der Personalchefin. In seiner Expertise schrieb er, vereinfacht gesagt, deren – später für unwirksam erklärte – Kündigung durch Holzmann sei rechtens gewesen. Gerlach wollte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. (Renate Graber, 11.11.2019)