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Vor allem Online-Händler bedienen sich an einer dynamischen Preisgestaltung.

Foto: ap/bumsted

Immer mehr kaufen Nutzer ihre Ware online ein. Entsprechend versuchen Online-Händler mit verschiedensten Tricks so viel Geld wie möglich aus der Tasche von Kunden zu entlocken. Ein immer beliebterer Trick: Die dynamische Preisgestaltung. Dabei werden Preise für ein Produkt berechnet und je nach Kunden abgeändert – und das täglich mehrmals. Bei Fluglinien ist Dynamic Pricing bereits seit längerem gang und gäbe, gegenüber dem STANDARD erklärte etwa Austrian-Kommunikationschef Peter N. Thier, dass ein Flug in 24 Buchungsklassen unterteilt wird.

Wurden Preis angepasst?

Die Europäische Union will nun im Rahmen ihrer weitgehenden Anpassung der Verbraucherschutzrechte – zusammengefasst als "New Deal for Consumers" – die Transparenzvorgaben verschärfen. Künftig müssen Händler angeben, ob Preise tatsächlich angepasst werden und auch etwa personalisiert sind.

Die Frage ist hier allerdings, wie Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer Wien im STANDARD-Gespräch erklärt, ob das auch für Kunden eindeutig ersichtlich sein wird oder nicht. "Wenn das in den Nutzungsbedingungen verschwindet, wird das wahrscheinlich nicht reichen", so die Konsumentenschützerin. Händler werden solche Praktiken bereits vor dem Kauf darstellen müssen.

Gänzlich personalisierte Preise – noch – Zukunftsmusik

Gänzlich personalisierte Preise, die sich von Person zu Person unterscheiden, fände man aktuell in der Praxis kaum – jedoch handle es sich um Zukunftsmusik, die sehr wohl zur Realität werden könnte. Mit der neuen Regelung geht die Union vorbeugend dagegen vor.

Auch sind in Zukunft vermeintliche Preisreduzierungen, die gar keine sind, verboten. So tendieren Händler, vor allem an Aktionstagen wie Black Friday, oft dazu, Preise zu ihrem Produkt dazuzuschreiben und durchzustreichen, um eine angebliche Vergünstigung vorzutäuschen, obwohl ein Angebot nie so viel gekostet hat. Daher dürfen solche "vorherigen Preise" nur dargestellt werden, wenn sie zuvor tatsächlich zumindest einen Monat lang gültig waren. (muz, 14.11.2019)