Die RTR will künftig gemeinsam mit der BWB auf die Spur.

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Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wollen künftig verstärkt zusammenarbeiten, um sich gemeinsam für die rasanten Entwicklungen im Internet zu wappnen. "Alles, was Plattformen betrifft, ist ein Themenbereich, der relativ schwer zu bearbeiten ist", aber bearbeitet werden müsse. "Gemeinsam sind wir sicher stärker", sagte RTR-Chef Klaus M. Steinmaurer zur APA.

RTR und BWB wollen nun ein Monitoringsystem für digitale Plattformen entwickeln. "Uns ein Bild von der Lage zu verschaffen und auf einer gesicherten Datengrundlage zu thematisieren ist vorrangiges Ziel", erklärte der RTR-Geschäftsführer. Denn: "Die WhatsApps dieser Welt mischen den Telekommarkt auf." Anbieter wie dieser sollen "in die Regulierung aufgenommen werden", sich also an dieselben Vorschriften halten müssen wie die etablierten, damit für fairen Wettbewerb gesorgt ist. Dieser Ungleichbehandlung wollen RTR und BWB nun jedenfalls den Kampf ansagen.

Argumentation

Beide Behörden seien Wettbewerbsbehörden – die BWB im Bereich Wettbewerbsrecht, die RTR im Bereich Telekommunikation. "Wie können wir mit unseren beschränkten Ressourcen wirklich gut mehr machen und eine bessere Lösung für die Zukunft finden", umriss Steinmaurer die Zielrichtung der Kooperation.

Gemeinsam mit BWB-Chef Theodor Thanner will er "das richtige 'Framework' für den zukünftigen Wettbewerb finden, sagte er im Gespräch mit der APA. Denn jeder Algorithmus könne auf einem Markt ganz bestimmt Effekte haben, der den Wettbewerb in die eine oder andere Richtung bringe. Im Fokus stehen wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen bei der Internet-Nutzung. Dazu zählten auch Sprach- und Messaging-Anwendungen, Sprachassistenten, Betriebssysteme, App-Stores und Browser.

Taskforce

RTR und BWB haben bereits eine gemeinsame Taskforce eingerichtet, um sich den neuen Marktstrukturen zu stellen. "Disruptive Technologien erfordern schnelles Handeln und einheitliche Lösungen für die Märkte", so BWB-Chef Theodor Thanner. Als "disruptiv" bezeichnete Steinmaurer Dienstleistungen, die "meist schlecht, aber möglichst billig" sind und bei den Leuten gut ankommen". "Daneben steht der andere (Anbieter, Anm.), der komplett den Regularien unterliegt."

Die digitale Wirtschaft sei inzwischen ein sehr wichtiger Faktor. Die Regulierungsbehörden wollen letztlich auch den Gesetzgeber dazu ermuntern, ihnen als Wettbewerbsbehörden die entsprechenden Tools in die Hand zu geben. (APA, 14.11.2019)