1923 wurde die Privatbank gegründet, nun muss sie ihre konzessionspflichtigen Geschäfte abwickeln. Rechtsmittel dagegen stehen ihr aber offen.

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Die ehemalige Meinl Bank ist keine Bank mehr. Sie darf also zum Beispiel keine Kredite mehr vergeben, keine Einlagen mehr annehmen, kein bankkonzessionspflichtiges Neugeschäft mehr machen. Denn: Die Aufseher bei der Europäischen Zentralbank (EZB) haben der Anglo Austrian AAB Bank (AAB; so heißt das Institut seit Ende Juni) am Donnerstag die Konzession entzogen, wirksam wurde das am Freitag.

Wie DER STANDARD berichtete, führten die europäischen Aufseher seit Monaten ein Lizenzentzugsverfahren, ihre Entscheidung hat die österreichische Aufsichtsbehörde FMA am Freitag bekanntgegeben.

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Die AAB hat nun die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen – ob sie das tun wird, war am Freitag nicht zu eruieren. Sie könnte den administrativen Überprüfungsausschuss bei der EZB involvieren oder das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Das ist auch für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des EZB-Rats zuständig.

Fast hundert Jahre alt

Das 1923 gegründete Institut, das am Freitag keine Stellungnahme abgab, muss nun Einlagen auszahlen, Kredite an andere Banken weitergeben oder vorzeitige Rückzahlungen ausverhandeln. Die Privatbank hat sich aus diesem Brot- und Buttergeschäft allerdings schon "weitgehend" verabschiedet, wie sie selbst im Entzugsverfahren erklärt hatte. Sie fokussiere sich auf die Erbringung von Dienstleistungen und Finanztransaktionen. Aus dem "bilanzsummen-basierten" Geschäft habe man sich fast komplett zurückgezogen, heißt es in einem Schriftstück.

Die Zahlen dazu: Ende Juni hatte die Bank eine Bilanzsumme von 273 Millionen Euro, das Vorjahr beschloss sie mit einem Minus von 4,5 Mio. Das seien die "letzten Spuren der Vorgeschichte" erklärte das die Bank. Diese Vorgeschichte ist unter der Abkürzung MEL bekannt: der Anlegerskandal rund um die Papiere der Meinl European Land, zu dem inzwischen ein Generalvergleich mit den Geschädigten geschlossen ist.

"Angebliche Verfehlungen"

Anlass des Konzessionsentzugsverfahrens waren Vorwürfe, die Bank, die Julius Meinl V. zuzurechnen ist, verstoße gegen Vorschriften zur Geldwäscheprävention. Diese "angeblichen Verfehlungen" lägen Jahre zurück, argumentierten die Juristen der Bank. Probleme mit der Aufsicht hatte man oft, 2016 fasste die Bank wegen Verstößen gegen Vorschriften zur Geldwäscheprävention eine Buße von 500.000 Euro aus. Im Konnex mit dem Bestechungsskandal des brasilianischen Mischkonzerns Odebrecht ermittelt die Justiz zur Rolle der damaligen Meinl Bank Antigua und deren Verantwortlichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die AAB argumentierte in ihrem Kampf gegen den Lizenzentzug sinngemäß damit, dass der angesichts der zurückgefahrenen Geschäfte gar nicht nötig sei, um eine etwaige "Gefahrenlage" zu verhindern. Sollte der Entzug doch ausgesprochen werden (was ja nun der Fall ist), hätte das "pönalen" Charakter.

Zudem wäre der Entzug "wettbewerbsrechtlich hochproblematisch". Denn: Gegen andere (in der AAB-Stellungnahme an die EZB namentlich genannte) Banken gebe es "unseres Wissens" kein Entzugsverfahren, obwohl der Verdacht auf Geldwäsche oder Involvierung in Skandale bestehe.

Bank will Selbstabwicklung

Die AAB ging im Entzugsverfahren jedenfalls in die Offensive: Sie wollte ihre Lizenz freiwillig zurücklegen und sich binnen 15 bis 18 Monaten selbst abwickeln. Ein Ansatz, den die Aufseher offenbar nicht goutierten. Sie sollen diesen Weg für juristisch nicht gangbar halten. (Renate Graber, 15.11.2019)