Auch in Raucherklubs des Shisha-Vereins gilt nach Ansicht des Wiener Marktamts das neue Rauchverbot. Die Wiener Wirtschaftskammer empfiehlt ihren Mitgliedern jedenfalls keine Einrichtung von Raucherklubs.

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Wien – Seit der Einführung des generellen Rauchverbots mit Anfang November versuchen einige Shisha-Bar-Betreiber, die Grenzen des Verbots auszuloten. So richteten Gastronomen teils in Hinterzimmern, teils in angemieteten Vereinsräumlichkeiten Shisha-Räume ein. Wer einen Mitgliedsausweis vorweisen kann, erhält Zutritt – und kann dampfen.

Laut Jakob Baran, Obmann des Shishaverbands (VSBÖ), wurden vom Verband in nur 15 Tagen mehr als 15.000 Mitgliedskarten ausgestellt. Wie viele Raucherklubs es in Wien gibt, konnte Baran auf STANDARD-Anfrage vorerst nicht sagen. In den Klubs würden jedenfalls keine Speisen und Getränke verabreicht, für Shishas müsste aber ein "Unkostenbeitrag" entrichtet werden. Baran: "Wir halten uns an das Gesetz."

Dem widerspricht Alexander Hengl vom Wiener Marktamt, das für die Kontrolle des Rauchverbots verantwortlich ist. In von Gastrobetrieben angemieteten oder betriebenen Raucherklubs gelte ebenfalls Rauchverbot. "Erstmals sind den Kontrolleuren bereits am 4. November Raucherklubs aufgefallen", sagte Hengl. "Es kommt auch vor, dass sich Gastrobetriebe in Vereine einmieten und dafür bis zu 2.500 Euro zahlen."

Von den bislang elf Anzeigen, die in Wien nach dem neuen Rauchverbot gestellt wurden, seien demnach auch einige in den neuen Shisha-Raucherklubs verhängt worden. Insgesamt gab es bisher 1.425 Kontrollen in Wien. Weitere Vereinsräume würden kontrolliert werden und im Fokus der Kontrolleure stehen.

Wirtschaftskammer spricht sich gegen Raucherklubs aus

Peter Dobcak, Obmann der Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, zeigt sich "sehr skeptisch", dass die Shisha-Bar-Betreiber mit ihrer Rechtsansicht durchkommen. "Unsere Meinung ist, dass das nicht funktionieren wird. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, keine Raucherklubs einzurichten." Dobcak rechnet mit einer juristischen Klärung dieser Frage: "Die Anzeigen werden sicher beeinsprucht und ausjudiziert werden."

Die Shisha-Bar-Betreiber kämpfen auch nach Inkrafttreten des Rauchverbots weiter um eine Ausnahmeregelung. Schließlich hängt ihr Geschäftsmodell vom Dampfen ab. Beim Verfassungsgerichtshof wurden zwei Beschwerden gegen das Rauchverbot eingebracht. Mit einer Entscheidung des Höchstgerichts ist aber wohl nicht vor März 2020 zu rechnen. (David Krutzler, 15.11.2019)