Silvia Stantejksy vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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Am zweiten Prozesstag gegen die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejksy, ging es zunächst um die Frage, wie das Haus am_Ring überhaupt in seine auch strukturell bedingte schwierige Finanzlage kommen hatte können: Der heutige Facility-Manager Hans Peter Prusa schilderte im Zeugenstand des Wiener Landesgerichts, dass das Geld seit jeher, also schon vor Stantejskys Geschäftsführerverantwortung "überall gefehlt" habe. Der Hauptfehler sei seiner Meinung nach schon bei der Ausgliederung aus der Staatsverwaltung im_Jahr 1999 gemacht worden, als man keine Valorisierung (automatische Inflationsanpassung) bei der Subvention vorgenommen hat. Daraus sei eine Kostenspirale entsanden.

Dass Stantejksy der Lage auch wegen psychischer Probleme nicht mehr gewachsen gewesen sei, habe er nicht nur dem künstlerischen_Direktor Matthias Hartmann, sondern auch Holding-Prokurist Othmar Stoss mitgeteilt – ohne Folgen.

Die schwarze Null machen

Stantejksy meinte, sie habe sehr wohl versucht, Bilanzen vorzulegen, in denen die negative Finanzlage dargestellt wird, sie sei aber von der Holding wieder "nach Hause geschickt" worden, mit dem Auftrag "eine schwarze Null zu machen". "Einmal noch", dann bekomme man mehr Geld vonseiten der Politik, soll Holding-Chef Georg_Springer zu_Stantejksy gesagt haben. Warum sie es tat, wisse sie nicht, heute sei sie zwar klüger, aber damals sei es ihr einfach ums Burgtheater gegangen.

Mit einer direkt erbetenen Terminanfrage bei der damaligen_Kulturministerin Claudia Schmid (SPÖ) sei_Stantejksy mit den_Worten abgewimmelt worden, sie solle sich an Holdingchef Springer wenden, dafür hätte man ihn ja.

David Böschs unauffindbare Honorare

Detailliert nahm sich das Gericht am Freitag den Fall des Regisseurs David Bösch vor, der als Zeuge erschien. Ihm einst zustehende Honorare in Höhe von rund 185.000 Euro sind bis heute unauffindbar. Dass er sie Stantejsky zur "Verwahrung" überließ, stellte Bösch in Abrede, er habe das Geld ja nie gesehen.

In einem Telefonat drängte Stantejksy ihn jedoch, vor den Wirtschaftsprüfern zu behaupten, er hätte es erhalten. Dafür entschuldigte sich die Angeklagte reumütig. Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz erinnerte Bösch daran, dass Honoraransprüche nach drei Jahren außerdem verfallen. Das, so der Regisseur, habe er nicht gewusst. Möglich also, dass der Regisseur von seinen Honoraren gar nichts mehr sieht.

Das ursprünglich für Dienstag angekündigte Urteil über Stantejsky wird es, wie am Freitagnachmittag mitgeteilt wurde, nicht geben. Aufgrund der Verschiebung von Zeugenaussagen wird eine Vertagung nötig. Das Urteil wird frühestens in der Woche vor Weihnachten oder möglicherweise erst im Jänner fallen. (Stefan Weiss, 15.11.2019)