Eine mutmaßliche IS-Anhängerin ist am Freitagabend bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen worden. Die deutsche Staatsangehörige sei Ende 2014 nach Syrien gereist.

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Berlin – Eine mutmaßliche IS-Anhängerin ist am Freitagabend bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen worden. Die Generalbundesanwaltschaft wirft ihr laut Mitteilung vom Samstag vor, Mitglied "in der terroristischen Vereinigung 'Islamischer Staat'" zu sein. Zudem soll sie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof ordnete Untersuchungshaft an.

Ende 2014 nach Syrien gereist

Die deutsche Staatsangehörige sei Ende 2014 nach Syrien gereist. Spätestens Anfang 2015 habe sie einen IS-Kämpfer geheiratet und sei mit ihm in den Irak gezogen. Später sei sie mit ihrem Mann nach Syrien zurückgekehrt, wo Nasim A. Anfang 2019 von kurdischen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen worden und in das Camp "Al Hawl" gebracht worden sei. Noch am Samstag soll sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Weitere Angaben zu ihrer Einreise machte die Bundesanwaltschaft nicht. Derzeit schiebt die Türkei mutmaßliche IS-Kämpfer ab, auch nach Deutschland und Frankreich.

Rechtslage in Österreich

EU-Staaten wie Frankreich, Deutschland und Großbritannien sträuben sich seit Monaten, eigene Staatsbürger aus den Gefangenenlagern in Syrien zurückzuholen. Auch Österreich will bisher keine IS-Anhänger zurücknehmen. Im Oktober wurden zum ersten Mal zwei Kinder einer mutmaßlich gestorbenen IS-Anhängerin aus einem kurdischen Lager in Nordsyrien nach Österreich geholt. Die Staatsbürgerschaft kann entzogen werden, wenn die Betroffenen dadurch nicht staatenlos werden.

Laut New Yorker Konvention von 1961 ist es untersagt, Menschen in die Staatenlosigkeit zu drängen. Österreich hat diese 1972 unterzeichnet. (APA/Reuters, red, 16.11.2019)