Die Stelle, an der sich der Unfall ereignet hat.

Foto: APA/HERBERT-PFARRHOFER

Zwei Mädchen, ein und vier Jahre alt, wurden am 4. August auf der Bundesstraße 19 bei Hausleiten in Niederösterreich in einem Fahrradanhänger von einem Autofahrer zu Tode gefahren. Nun hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung gestellt. Neben dem Autofahrer wird sich auch die Mutter, eine Tullnerin, vor Gericht verantworten müssen.

Mehrere Verstöße

Laut Anklage sind der 39-jährigen Mutter, die das Gespann mit einem Elektrofahrrad lenkte, vor allem drei Regelverstöße anzulasten: Die beiden Kinder trugen keinen Helm, der Anhänger hatte keine oder nur unzureichende Lichter sowie keine Rückstrahler, und die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahne mit Wimpel am Anhänger fehlte.

Der Pkw-Lenker, ein 60-jähriger Wiener, übersah das Gefährt, es kam zur Kollision. Für die Einjährige kam jede Hilfe zu spät, die Vierjährige starb kurz darauf im Krankenhaus. Weil auch die Mutter verletzt wurde, muss sich der Autofahrer zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. (red, 18.11.2019)