Wien wird die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Causa Mindestsicherung abwarten.

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Wien – Wien wird – wie auch Salzburg – vorerst kein Ausführungsgesetz zur neuen Sozialhilfe beschließen. Das stellte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Mittwoch im Landtag klar. "Die Stadtregierung hat entschieden, die für Dezember angekündigte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten", so der Ressortchef auf eine entsprechende Anfrage der FPÖ.

Die von der türkis-blauen Koalition beschlossene Neuregelung der Mindestsicherung sieht eine Umsetzung in den Bundesländern bis Jahresende vor. Einige Bundesländer hatten bereits Bedenken angekündigt, so auch Wien. Hacker bekräftigte heute seine Ansicht, dass die Sozialhilfe "in wesentlichen Fragen" nicht verfassungskonform sei und zudem dem Unionsrecht widerspreche. Er verwies dabei auf die von der SPÖ über den Bundesrat eingebrachte Gesetzesprüfung durch den VfGH.

"Die Existenz eines Bundesgesetzes zwingt mich überhaupt nicht, ein Landesgesetz zu machen", sagte der Stadtrat. Denn in der Bundeshauptstadt gebe es ein gültiges und verfassungskonformes Mindestsicherungsgesetz: "Ich stehe dazu: Es ist unsere Pflicht, für die Rechtssicherheit der Wienerinnen und Wiener zu sorgen."

Es sei darüber hinaus überhaupt keine "juristische Spitzfindigkeit", wenn "35.000 Kinder in die Armut geschickt" würden. "Wenn Sie Arme bekämpfen wollen, ist das Ihre Angelegenheit. Wir wollen Armut bekämpfen", adressierte Hacker an ÖVP und FPÖ.

Dringlicher Antrag der FPÖ

Die FPÖ will allerdings nicht locker lassen und hat einen Dringlichen Antrag eingebracht. Darin wird gefordert, dass das Sozialhilfegesetz mit 1. Jänner 2020 durch Novellierung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes "uneingeschränkt entsprochen wird", wie die Blauen formulieren. Der Antrag wird erst am Nachmittag diskutiert, er wird jedoch von der rot-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt werden. (red, APA, 20.11.2019)