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Unternehmen können in Deutschland nun ihre 5G-Netze starten.

Foto: REUTERS/Fabrizio Bensch

Firmen und Organisationen, die ihre Arbeit mit Hilfe der fünften Mobilfunkgeneration (5G) optimieren wollen, können künftig in Deutschland eigene 5G-Netze auf ihrem Gelände aufbauen. Die für die Nutzung der Frequenzen notwendige Gebührenverordnung wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach können Unternehmen und Organisationen die Nutzung lokaler 5G-Frequenzen ab Donnerstag beantragen.

Frequenzen ohne Versteigerung

Die für die 5G-Campusnetze genutzten Frequenzen von 3,7 bis 3,8 GHz wurden nicht bei der 5G-Auktion im Juni für die Mobilfunkanbieter versteigert, sondern im Voraus von der deutschen Bundesnetzagentur reserviert. Die Provider Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und 1&1 Drillisch hatten insgesamt 6,55 Mrd. Euro gezahlt. Die Frequenzen für 5G-Netzwerke auf dem Werksgelände werden dagegen vergleichsweise preiswert zu nutzen sein.

"Wir sind uns sicher, dass viele mittelständische Unternehmen auf Basis der lokalen Frequenzen eigene 5G-Campusnetze realisieren werden, um für die digitale Zukunft gerüstet zu sein", erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko), Stephan Albers.

Im Vorfeld hatten bereits viele Industrieunternehmen Interesse am Aufbau eigener 5G-Netze bekundet, darunter quasi alle deutschen Automobilhersteller, aber auch Dienstleistungsunternehmen wie die Deutsche Messe AG sowie die Lufthansa. Auch Universitäten wie die RWTH Aachen wollen 5G-Campusnetze aufbauen. Auf dem Mobile World Congress in Barcelona hatte der Licht- und Sensorikkonzern Osram bereits im Frühjahr den Prototypen eines Campusnetzwerks gezeigt. (APA/dpa, 20.11.2019)