Die Reform des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) bleibt eine Baustelle.

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Wien – "Präzision schlägt Geschwindigkeit", heißt es aus dem Büro des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) auf Anfrage des STANDARD. Gemeint ist die groß angekündigte Reform des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV). Diese sollte bereits am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Damit das möglich ist, hätte sie allerdings noch heuer vom Wiener Landtag beschlossen werden müssen. Allerdings: Als am Mittwoch die letzte Landtagssitzung des Jahres 2019 stattgefunden hat, war auf der Tagesordnung nichts über eine neue Rechtsform des Spitalsträgers zu finden.

Personalhoheit soll zu KAV wandern

Das Ziel der Reorganisation des KAVs: Mit kommenden Jahr sollte der Spitalsträger zur Anstalt Öffentlichen Rechts werden und damit einhergehend die Finanzhoheit, sowie eine neue Führungsstruktur mit Aufsichtsrat und Geschäftsführung erhalten. Ebenso wie der KAV die Personalhoheit über seine rund 30.000 Mitarbeiter bekommen sollte. Doch genau an letzterem Punkt dürfte es haken.

So sollen laut einem Bericht in der "Presse" sowohl die bisherigen Gesundheitsstadträte, als auch die aktuelle Führung des KAV ein rechtliches Detail übersehen haben, das schließlich auch zur Verschiebung der Reform geführt habe: Dabei geht es um die Frage, wie der KAV die Personalhoheit erhalten kann, wenn das Personal selbst weiterhin bei der Stadt Wien angestellt bleibt. Denn würden, wie bisher überlegt, die Mitarbeiter solche der Stadt bleiben, der KAV aber über sie gegen ein gewisses Entgelt verfügen, müsste die Stadt als Personalbereitsteller Umsatzsteuer zahlen. Damit würden die Kosten schlagartig um 20 Prozent steigen.

Keine Absage, nur Verschiebung

Im Büro des Gesundheitsstadtrats weist man Fehler zurück. Es gebe noch einige offene Fragen, weshalb die KAV-Reform am Mittwoch nicht beschlossen worden sei, heißt es dort auf Nachfrage. Welche Fragen das genau sind und ob es dabei tatsächlich um das Personal geht, auf diese Details wolle man vorerst nicht eingehen. Fakt sei: "Nix ist abgesagt oder gescheitert. Es ist ein langer Prozess, dieser geht weiter." Der Umbau des Spitalsträgers verzögere sich lediglich um ein paar Monate.

Fix sei auch, dass die Mitarbeiter des KAV in der Stadt angestellt bleiben. Darauf hat in der Vergangenheit besonders die Gewerkschaft viel Wert gelegt. Dadurch gilt für das Personal weiterhin Dienstrecht und Kollektivvertrag der Gemeinde. (ook, 20.11.2019)