Anwalt M. war in die Vorbereitung des Ibiza-Videos maßgeblich involviert.

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Wien – Nach den Festnahmen im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Ibiza-Video, das die türkis-blaue Regierung gesprengt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Wien nun Untersuchungshaft gegen die drei festgenommenen Verdächtigen beantragt. Entscheiden muss darüber ein Richter des Straflandesgerichts. Er hat dafür 48 Stunden ab Einlieferung in die Justizanstalt und damit bis morgen, Freitagnachmittag, Zeit.

Als U-Haft-Gründe führt die Staatsanwaltschaft bei zwei der Verdächtigen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr an, bei der dritten Person zusätzlich auch Fluchtgefahr. Die Vernehmungen der Polizei seien vorläufig abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Details zu den Ermittlungen gibt es nicht, da es sich um einen Verschlussakt handelt. Unter anderem bestehe aber der Verdacht der Nötigung, gefährlichen Drohung, Urkundenfälschungen und Erpressung. Die Verdächtigen dürften laut Medienberichten aus dem Umfeld des involvierten Privatdetektivs stammen, der eine Schlüsselrolle beim Ibiza-Video gespielt haben soll und als Begleiter der vermeintlichen Oligarchennichte auftrat. Unter den Verdächtigen sollen sich etwa der Geschäftsführer einer Consultingfirma sowie dessen Mitarbeiterin – die Ex-Freundin des Detektivs – befinden.

Anwalt M. darf weitermachen

Der Wiener Anwalt M. hat trotz der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn in der Causa Ibiza-Video vorerst keine Konsequenzen vonseiten der Rechtsanwaltskammer zu befürchten. Zwar hat die Kammer bereits im Mai "unverzüglich" eine Prüfung der Vorwürfe in die Wege geleitet. "Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage sind die Ergebnisse des laufenden Strafverfahrens vor einer endgültigen standesrechtlichen Beurteilung abzuwarten", heißt es jedoch in einer aktuellen Stellungnahme zum STANDARD. Diese sei eben erst "nach Abschluss des laufenden Strafverfahrens möglich". Das heißt: M. kann weiterhin anwaltlich tätig sein.

Die Verhängung einer allfälligen einstweiligen Maßnahme – etwa einer Suspendierung – stellt laut Anwaltskammer einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. "Im Interesse des Rechtsstaates bitte ich hier noch um ein wenig Geduld. Die Prüfung des Sachverhaltes wird mit Nachdruck vorgenommen", sagte Michael Enzinger, der Präsident der Anwaltskammer Wien.

Gegen M. wird wegen Urkundenfälschung und Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nach Veröffentlichung der Ibiza-Videos im Mai räumte M. über seinen Anwalt Richard Soyer ein, dass es sich um ein "zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt" gehandelt habe, an dem er mitgewirkt habe und "bei dem investigativ-journalistische Wege beschritten wurden". (David Krutzler, APA, 21.11.2019)