Der Käufer einigte sich privat mit dem Verkäufer. Die Rolle, die die Maklerin dabei spielte, war strittig.

Foto: http://www.istockphoto.com/nullplus

Kommt der Verkauf einer Immobilie über einen Makler zustande, bekommt dieser eine Provision. Der OGH entschied vor kurzem aber, dass eine Maklerin keinen Anspruch darauf hat. Der Hintergrund: Ein Mann entdeckte im Internet das Inserat eines Grundstücks, das er schon besichtigt hatte. Damals hatte der Verkäufer noch 490.000 Euro verlangt, nun waren es 450.000 Euro.

Er kontaktierte die Maklerin, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um das Grundstück handelte. Seine Preisvorstellungen lagen bei 380.000 Euro, ein Mitarbeiter erklärte ihm aber, dass er mindestens 400.000 Euro bieten müsste. Per E-Mail wurden ihm Verkaufsunterlagen zugeschickt. Der Interessent teilte dem Mitarbeiter mit, dass er mit dem Vorgehen nicht einverstanden sei. Außerdem erklärte er später gegenüber der Maklerin, einen Maklervertrag – so dieser zustande gekommen sei – zu widerrufen.

Am Verkauf beteiligt?

Dann einigte er sich mit dem Verkäufer privat und bezahlte 412.000 Euro. Die Maklerin verlangte trotzdem ihre Provision, weil sie, so ihre Überzeugung, am Verkauf beteiligt war. Berufungsgericht und OGH gaben ihr nicht recht. Sollte ein Maklervertrag bestanden haben, so wurde dieser "Fernabsatzvertrag", der bei E-Mail-Kontakt zwischen Verbraucher und Makler zustande kommt, rechtzeitig gekündigt, den Käufer würden keine Leistungspflichten treffen. (red, 26.11.2019)