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Ein Mann aus dem Niger wird auf einem Rettungsschiff versorgt: Er hat eine Schusswunde am Bein, die er sich vermutlich in Libyen zugezogen hat.

Foto: REUTERS / JUAN MEDINA

Straßburg – Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, fordert von den europäischen Staaten mehr Verantwortungsbewusstsein bei der Einhaltung der Menschenrechte von Migranten im Mittelmeer.

Die Mitgliedsländer des Europarats könnten ihre Pflicht, den Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde zu garantieren, nicht einfach auf Staaten wie Libyen übertragen, teilte Mijatović am Freitag in einer schriftlichen Erklärung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit.

Menschenrechtsverletzungen gut dokumentiert

Konkret kritisierte Mijatović die Zusammenarbeit Italiens mit Libyen. Dort seien Verstöße gegen die Menschenrechte gut dokumentiert. Dafür verantwortlich seien viele Akteure, darunter auch die libysche Küstenwache. Während eine Kooperation zwischen Ländern an sich rechtmäßig sei, müssten die europäischen Staaten sicherstellen, dass dabei die Rechte der Migranten nicht verletzt würden. Die Mitgliedsländer des Europarats und der EU wüssten um die Gefahren, die Migranten in Libyen drohen, wenn sie dorthin zurückgebracht würden.

EGMR-Verfahren gegen Italien

Mijatović gab ihre Erklärung als unabhängige Beobachterin zu einer Beschwerde am EGMR gegen Italien ab. Dabei geht es um einen Einsatz der libyschen Küstenwache, die im November 2017 ein im Mittelmeer in Seenot geratenes Boot bedrängt und bedroht haben soll. 16 Menschen aus Nigeria und eine Person aus Ghana hatten den Fall vor dem EGMR vorgebracht. Demnach reagierte das Boot der libyschen Küstenwache nicht auf Kontaktversuche des Rettungsschiffs Sea Watch 3 oder der italienischen Küstenwache.

Menschen, die von dem Schiff der libyschen Küstenwache aufgenommen wurden, seien dort gefesselt und misshandelt worden, heißt es in der Beschwerde. Sie seien teilweise in Lager gebracht worden, wo ihnen weitere Menschenrechtsverletzungen angetan worden seien. Wann eine Entscheidung in dem Fall ansteht, ist laut EGMR nicht absehbar. (APA, 22.11.2019)