Die stark steigenden Mieten in der deutschen Hauptstadt sorgen bei der Bevölkerung für viel Unmut.

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Berlin – Der Berliner Senat hat den geplanten Mietendeckel endgültig beschlossen – und bringt das deutschlandweit umstrittene Gesetz nun zur weiteren Beratung in das Abgeordnetenhaus ein. Das teilte Senatssprecherin Claudia Sünder am Dienstag mit.

Die rot-rot-grüne Stadtregierung will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. In bestimmten Fällen sollen Mietsenkungen möglich sein.

Starker Anstieg der Mieten

Hintergrund für das in Deutschland einmalige Vorgehen sind die Wohnkosten in der Hauptstadt, die in den vergangenen Jahren stärker als anderswo in Deutschland gestiegen sind. Die Wirtschaft und die Opposition machen seit Monaten Front gegen den Mietendeckel und warnen davor, dass er dringend nötige Investitionen in Wohnungsneubau und Modernisierungen abwürge. Zudem glauben Kritiker, dass das Vorhaben verfassungswidrig ist.

Im Berliner Abgeordnetenhaus wird der Gesetzesentwurf in den nächsten Wochen und Monaten nun weiterdiskutiert. Je nachdem, wie lange die Beratungen dauern, soll der Mietendeckel dann im Jänner oder Februar 2020 endgültig beschlossen werden und spätestens im März in Kraft treten. Gelten soll er dann rückwirkend zum 18. Juni 2019 – an dem Tag hatte sich der Senat auf erste Eckpunkte verständigt.

Mögliche Probleme mit Grundgesetz

Nach Einschätzung des deutschen Innenministeriums verstößt der Mietendeckel gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei "kompetenzrechtlich gehindert" Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, hieß es kürzlich in einer Aussendung.

Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund "umfassend und abschließend geregelt" worden. Weiter heißt es demnach aus Horst Seehofers (CSU) Ministerium: Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes "verfälscht werden". Die "Gesetzgebungskompetenz der Länder" sei daher "gesperrt". (APA, 26.11.2019)