Die Abschaffung der Unvereinbarkeitsliste wurde wiederholt von Vertretern des rechtsnationalen "Flügels" um den Thüringer Landeschef Björn Höcke gefordert.

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Mainz – Rund 250 rechtsextreme Parteien, Vereine und Organisationen stehen auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD. Aktive oder ehemalige Mitglieder der dort aufgeführten Gruppierungen dürfen aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht in die AfD aufgenommen werden.

Der Bundesvorstand bestätigte im vergangenen Mai in einem Beschluss die Gültigkeit der Liste. Auf dem AfD-Parteitag am Wochenende in Braunschweig werden Anträge behandelt, die Regelung wieder abzuschaffen.

Grundlage für Ausschlussverfahren

Die rechtsextremen Parteien NPD, DVU, "Der III. Weg" oder "Die Rechte" sind auf der Liste ebenso vertreten wie die Organisationen "Combat 18" und "Blood and Honour", außerdem sogenannte Reichsbürger und die "Identitäre Bewegung Deutschland". Die Abschaffung der Unvereinbarkeitsliste wurde wiederholt von Vertretern des rechtsnationalen "Flügels" um den Thüringer Landeschef Björn Höcke gefordert.

Auf Grundlage der Liste strengt die Partei immer wieder Ausschlussverfahren an. So wurde der Rauswurf der früheren schleswig-holsteinischen Landeschefin Doris zu Sayn-Wittgenstein mit ihren Aktivitäten für den auf der Liste genannten "Verein Gedächtnisstätte" begründet. Allerdings werden auch immer wieder enge Verbindungen von AfD-Politikern ins rechte Lager bekannt, die ohne Folgen bleiben.

Antrag auf Änderung

Ein Antrag für den Parteitag, hinter dem der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple steht, sieht vor, die Regelungen zur Unvereinbarkeitsliste aus der Bundessatzung zu streichen. Sollte sich dieser Antrag nicht durchsetzen, wird in einem weiteren Antrag gefordert, zumindest die "Identitäre Bewegung" aus der Liste zu streichen. Diese hatte der Verfassungsschutz erst im Juli als eindeutig rechtsextrem eingestuft.

Landtagsabgeordneter ausgeschlossen

Am Mittwoch hat die AfD einen Landtagsabgeordneten wegen Kontakten zur rechtsextremen Szene ausgeschlossen. Eine entsprechende Entscheidung des Bundesschiedsgerichts gegen den rheinland-pfälzischen Abgeordneten Jens Ahnemüller (58) sei ab sofort rechtskräftig, teilte ein Sprecher der AfD-Landespartei am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP mit.

Dem Ausschluss war ein längerer Rechtsstreit vorausgegangen. Bereits im September 2018 war Ahnemüller aus der AfD-Landtagsfraktion geworfen worden. Er habe wiederholt Kontakte in die rechtsextreme Szene gehabt und sie trotz einer Verwarnung und eindringlicher Ermahnung weiter aufrechterhalten. Der Abgeordnete klagte zunächst erfolglos gegen den Rauswurf aus der Fraktion beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz.

Längerer Rechtsstreit

Der Parteiausschluss des 58-Jährigen wurde jedoch im Sommer 2019 vom Landesschiedsgericht in Rheinland-Pfalz abgelehnt. Der Landesvorstand legte gegen diese Entscheidung Berufung vor dem Bundesschiedsgericht ein, das die Entscheidung der Vorinstanz nun aufhob. Ahnemüller ist damit nicht nur fraktionsloser Abgeordneter, sondern auch parteilos.

Die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz findet im Frühjahr 2021 statt. Seit der Wahl 2016 stellt die rechtspopulistische AfD 14 der 101 Landtagsabgeordneten und ist damit drittstärkste Kraft in dem von einer Ampelkoalition (SPD, Grüne und FDP) regierten westdeutschen Land. (APA/AFP, 27.11.2019)