Immer wieder verblüfft das Robotikunternehmen Boston Dynamics mit technologischen Fortschritten. Zuletzt hatte man etwa ein Video veröffentlicht, in dem die zweibeinige Maschine "Atlas" einen kleinen Parkour-Kurs bewältigt.

Während dieser Roboter noch eine Weile braucht, um praktischen Einsatz zu finden, hat sein vierbeiniger Kollege "Spot" bereits eine Generalprobe hinter sich gebracht. Wie die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) berichtet, arbeitete er schon eine Zeit für die Polizei von Massachussetts.

Atlas bewältigt einen Parkour
BostonDynamics

Seit August im Polizeidienst

Im Juni kündigte Boston Dynamics an, Spot kommerziell verfügbar zu machen. Schon im August haben die Behörden demnach erste Tests mit ihm durchgeführt. Durchgesickert ist etwa eine Aufnahme von einem Übungsgelände.

Der Probephase folgend soll die Polizei den Roboter bis Jahresende, also über vier Monate lang, gemietet haben. Seitdem soll er auch bei zwei echten Einsätzen am Start gewesen sein. Spot kann sich nicht nur flott fortbewegen, sondern auch mit einem Greifarm ausgestattet werden, mit dem er beispielsweise Türen öffnen kann. Auch eine gute 360-Grad-Kamera soll er mitbringen.

Spot auf einem Polizeitestgelände

Gegenüber dem Radiosender WBUR betont die Polizei die Vorteile des Roboters. Dieser könne helfen, gefährliche Situationen abzuschätzen, ohne dabei Menschenleben zu riskieren.

Bürgerrechtler skeptisch

Bei der ACLU möchte man nun mehr über die bisherige und geplante Verwendung von Spot erfahren, schreibt Techcrunch. Die Bürgerrechtler zeigen sich dem Einsatz gegenüber skeptisch und bemängeln fehlende Transparenz.

Sorgen macht etwa die Vereinbarung zwischen den Behörden und Boston Dynamics. Das Unternehmen hatte ursprünglich versichert, Spot nur für den unbewaffneten Einsatz freizugeben und auch die Verwendung zur Verletzung oder Einschüchterung von Menschen nicht zu erlauben. Entsprechende Klauseln fehlen allerdings in der Abmachung mit der Polizei. Stattdessen gibt es eine Regelung, die es der Polizei untersagt, unabgesprochen Fotos von Spot zu veröffentlichen. (gpi, 27.11.2019)