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Das Recht auf Vergessen gilt auch für Google – aber längst nicht nur.

Foto: dpa/Boris Roessler

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet auch bei schweren Straftaten gestärkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines im Jahr 1982 wegen Mordes verurteilten Manns statt, der gegen die vollständige Nennung seines Namens in online noch immer verfügbaren Presseartikeln antrat.

Konsequenzen

Onlinepressearchive können demnach verpflichtet sein, Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Internetsuchmaschinen zu treffen. (APA, 27.11.2019)