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Der Mobilfunkanbieter Vodafone muss ehemaligen Kabel-Deutschland-Aktionären keine höhere Abfindung für ihre Anteile an dem 2014 übernommenen Unternehmen zahlen. Das Münchner Landgericht wies am Mittwoch eine Klage des US-Hedgefonds Elliott ab, der eine höhere Abfindung für seine Kabel-Deutschland-Aktien erstreiten wollte.

Vodafone hatte das Unternehmen 2014 übernommen. Die damals gezahlte Abfindung von 84,53 Euro pro Aktie und der jährliche Ausgleich von 3,77 Euro je Aktie seien angemessen, entschied die 5. Handelskammer. Nach Einschätzung der Richter waren die damaligen Berechnungen von Vodafone zur Ermittlung des Aktienwerts plausibel. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte. (APA, 27.11. 2019)