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Ein österreichischer Bundesheer-Oberst soll jahrelang für Russland spioniert haben. Doch erste Ermittlungen sollen rechtlich nicht gedeckt gewesen sein.

Foto: AP/Golovkin

Völlig überraschend traten vor rund einem Jahr der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) vor die Mikrofone. In einer eilig einberufenen Pressekonferenz bestätigten sie einen kurz zuvor erschienenen Bericht der Kronen Zeitung, dem zufolge ein russischer Spion in den Reihen des Bundesheeres enttarnt worden war. "Spionage ist inakzeptabel und zu verurteilen", sagte Kurz. Man habe nun eine Sachverhaltsdarstellung an die Justiz übergeben, ergänzte Kunasek.

Genau an dieser Zeitabfolge stoßen sich aber Justizkreise – und auch Mitarbeiter des Heeresabwehramts, die gegen den Oberst ermittelt haben. Laut einem Konvolut, das dem STANDARD und "Österreich" vorliegt und in dem Missstände im Abwehramt beschrieben werden, denken die Nachrichtendienstler selbst, dass der militärische Nachrichtendienst die zivilen Behörden viel früher informieren müssen hätte. Die Causa könnte zum Präzedenzfall werden, da die Vorschriften zur Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft und Abwehramt in der Praxis kaum getestet wurden.

Befragung ohne Anwalt

Die Staatsanwaltschaft muss offenbar auf Dokumente des Abwehramts zurückgreifen, das vor der Pressekonferenz von Kurz und Kunasek schon "wochenlang" ermittelt hat. So existieren beispielsweise Einvernahmeprotokolle des Verdächtigen, aus denen nicht hervorgeht, welche Mitarbeiter des Abwehramts die Befragungen durchgeführt haben. Auch wurde der ehemalige Bundesheeroberst ohne Beisein eines Anwalts befragt, ebenso wurden ohne anwaltschaftlichen Beistand dessen elektronischen Geräte sichergestellt. Laut dem Konvolut der Abwehramtsmitarbeiter wurden in diesem Fall Kompetenzen massiv überschritten.

Dazu kommt, dass die Staatsanwaltschaft offenbar erst wegen anstehender Medienberichte über den Fall informiert wurde. Im Abwehramt heißt es, dass ein Mitarbeiter Kunaseks die Information an die Krone weitergegeben habe, ohne sich der Tragweite des Falls bewusst zu sein – Untersuchungen zur Identität des Maulwurfs sind der Pressestelle des Bundesheeres "nicht bekannt". Laut dem Abwehramtskonvolut sei man bei der ganzen Aktion in die Falle des britischen Geheimdiensts getappt, der die Information dem Oberst übermittelt habe. Dadurch sei die heimische Politik unter Druck geraten zu handeln. Die Briten wollten sich auf diese Weise dafür revanchieren, dass die damalige Außenministerin Karin Kneissl Großbritannien mit ihrer Hochzeitseinladung an den russischen Präsidenten Wladimir Putin düpiert hatte.

Russland stand damals nicht nur wegen der Krim-Annexion, sondern auch wegen des Versuchs den übergelaufenen Spion Sergej Skripal zu ermorden, in der Kritik westlicher Regierungen, Österreich ignorierte die diplomatische Ächtung.

Verdächtiger bleibt in U-Haft

Da die Angelegenheit als Verschlussakt geführt wird, kann sich der Anwalt des Verdächtigen öffentlich nicht im Detail äußern. Der Akt soll laut mit der Materie vertrauten Personen "einen Dreiviertelmeter" hoch sein. Der pensionierte Bundesheeroberst befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft, er ist mittlerweile länger in Arrest als jeder bisher für Spionage verurteilte Österreicher.

Der Verdächtige war kurz nach seiner Festnahme auf Anweisung des Salzburger Landesgerichts wieder enthaftet worden, das Oberlandesgericht Linz entschied Ende November 2018 dann wieder im Sinne der Staatsanwaltschaft für eine U-Haft.

Wann es zum Prozess kommt, ist unklar. Das Bundesheer dementiert jedenfalls, dass bei den Ermittlungen Fehler gemacht wurden. Der Verdächtige "war kooperativ, und es lag keine Gefahr im Verzug vor", deshalb seien die Ermittlungen "in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft" in dieser Form abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet konkrete Anfragen des STANDARD zu dem Verfahren mit dem Hinweis auf dessen Status als Verschlussakt nicht. Sie verweist jedoch auf eine Presseaussendung zur Anklageschrift vom November 2018, in der von "monatelangen Ermittlungen des Landesverfassungsschutzes Salzburg" die Rede ist.

Diese hätten gezeigt, dass sich der Verdächtige "moderner Spionagetechniken" bedient habe, um "seit 1993 im Dienst des russischen Militärgeheimdienstes" zu spionieren. Der 71-Jährige soll auch in seiner Pension spioniert und "mehrere Hunderttausend Euro lukriert" haben – es gilt die Unschuldsvermutung. (Fabian Schmid, 27.11.2019)