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Vor Weihnachten hat die Post besonders viel zu tun.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Im Vorfeld des Black Friday bieten auch wieder zahlreiche Onlineshops Rabatte und Aktionen und läuten damit das Weihnachtsgeschäft ein. Post und Zustelldienste haben in dieser Zeit besonders viel zu tun, wenn die Packerln von Amazon, Zalando und Co ausgeliefert werden müssen. Doch oft ist man zu den Zustellzeiten nicht zu Hause und muss das Paket bei einer Abgabestelle oder einem Nachbarn abholen. Dazu bieten einige Zustelldienste die Möglichkeit, Pakete ohne Empfangsbestätigung abzulegen. Die Sache ist nicht ohne Haken.

Post verschickt Formulare

Diesen Service bieten etwa Amazon, DPD, DHL und seit einigen Jahren auch die österreichische Post an. Kunden können dabei beispielsweise angeben, dass ein Paket an einem geschützten Platz auf dem Grundstück abgelegt wird. Die Post will nun offenbar verstärkt auf diese Option aufmerksam machen. Sie verschickt aktuell laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) sogenannte Einlege- und Abstellgenehmigungen. Dabei handelt es sich um ein Formular, mit dem Kunden die Vorgehensweise festlegen können, wenn sie bei einer Zustellung nicht zu Hause sind.

Kleinere Pakete dürfen mit dieser Genehmigung im Briefkasten abgelegt werden. Bei größeren Sendungen kann man selbst einen Ablageort wählen. Die Post bietet folgende Optionen: in der Garage, vor der Haustür, auf der Terrasse, hinter dem Zaun, in der Flexibox oder an einem anderen Wunschplatz, den man selbst angeben kann. Die Genehmigung wird mit dem Formular einmalig erteilt und gilt danach bis auf Widerruf für alle Sendungen.

Konsumentenschützer raten zu Vorsicht

Prinzipiell ist diese Vorgehensweise eine praktikable Lösung für Kunden, die viel online einkaufen, ihre Pakete aber nicht erst an einer Ersatzabgabestelle holen möchten. Die Konsumentenschützer vom VKI warnen allerdings, dass es bei der Sache auch einen Haken gibt, denn das Risiko trägt der Kunde. Wird das Paket beschädigt oder gestohlen, kann die Post nicht dafür belangt werden. Man rät daher: "Wenn Ihnen eine sichere Zustellung wichtiger ist als eine rasche, dann sollten Sie nicht unterschreiben."

Was Zusteller jedenfalls nicht dürfen: Pakete ohne Einverständnis des Kunden vor Tür und Co einfach ablegen. In diesem Fall sollten sich Betroffene an die Postschlichtungsstelle der RTR wenden. (br, 28.11.2019)