Ein großes Thema ist heuer der Betrug im Netz.

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Die Gesetzesbrecher verlagern ihre Aktivitäten zusehends von der Straße in den digitalen Raum. Wie aus dem heurigen Cybercrime-Bericht des Bundeskriminalamts hervorgeht, gab es 2018 in Österreich rund 20.000 Anzeigen wegen Internetkriminalität, im Vorjahr waren es noch circa 17.000. Ein Zuwachs lässt sich vor allem im Bereich des Betrugs beobachten: So gab es mit 13.328 Anzeigen ein Plus von 13,3 Prozent. Dabei versuchen Kriminelle anhand von unterschiedlichsten Methoden ihre Opfer in die Irre zu führen.

Bestellbetrug

Ein großes Thema ist der Bestellbetrug. Mit gefälschten E-Mail-Adressen und mittels Zahlung auf Rechnung bestellen Täter im Internet im Namen fremder Personen. Diese bemerken das oft erst viel später, etwa aufgrund einer Mahnung des jeweiligen Händlers. In einer gemeinsamen Aktion mit 23 Europol-Mitgliedsstaaten gab es 95 Festnahmen, vier davon in Österreich. Durch Ermittlungen erkannte man über 20.000 betrügerische Bestellungen, davon über 2700 in Österreich. Der Gesamtwert liegt bei circa einer Million Euro.

Eine populäre Methode, über die in der Vergangenheit häufig berichtet wurde: Betrüger senden Passwörter beispielsweise per Mail mit, die tatsächlich einmal im Einsatz waren oder sogar noch sind, um Nutzer zu verunsichern, zu erpressen und Lösegeld in Form von Bitcoins zu verlangen. Meistens handelt es sich bei den Kennwörtern um alte Datenlecks. Immer wieder kommen Hacker an Nutzerdaten, weil Datenbanken von Webseiten schlecht abgesichert und die Passwörter unverschlüsselt oder mit veralteter Verschlüsselung gespeichert sind. Diese Leaks sind oft auch Quelle für die E-Mail-Adresse, über die Opfer kontaktiert werden.

"Microsoft-Betrug"

Das Bundeskriminalamt versteht Cybercrime im "weiteren Sinn" auch als Straftaten, bei denen Informationstechniken zur Durchführung herkömmlicher Straftaten – wie eben Erpressung – verwendet werden. Im engeren Sinn seien hingegen Angriffe auf Daten- oder Computersysteme gemeint. Weitere populäre Betrugsversuche: der "Microsoft-Betrug", bei dem sich Kriminelle am Telefon als Support-Mitarbeiter von Microsoft ausgeben. Oder aber der Anlagebetrug, bei dem Nutzer dazu überredet werden, vermeintlich Geld in Form von Kryptowährungen anzulegen. Überhaupt werde gerade im – für den Normalnutzer "unsichtbaren" – Darknet fast immer mit Bitcoins gezahlt, wobei immer öfter andere Kryptowährungen zum Einsatz kommen.

Kinderpornografie

Eine weitere Kernaufgabe der Cybercrime-Ermittler ist der Kampf gegen Kindesmissbrauch zur Erstellung pornografischer Inhalte. Im Jahresvergleich von 2017 und 2018 kam es zu einem massiven Anstieg der Anzeigen: So gab es 2018 58,4 Prozent mehr als im Jahr davor. Der Grund dafür liegt laut Bundeskriminalamt darin, dass die großen sozialen Medien aus den USA das Thema ernster nehmen und Vorfälle auch an Behörden melden. Ein großes Problem, das sich gezeigt habe: oft junge Nutzer, die vermeintliche "Spaßvideos", die kinderpornografische Inhalte zeigen – beispielsweise Minderjährige, die mit Tieren verkehren –, weiterleiten und liken. Auch das ist strafbar.

Suchtgifthandel

Ein weiterer Faktor ist der Suchtgifthandel im Darknet. So werden seit September 2016 im internationalen Briefzentrum Frankfurt am Main Schwerpunktkontrollen bei Briefsendungen durchgeführt. Bei 10.132 Sendungen mit illegalen Substanzen hätten 1562 nach Österreich gehen sollen – damit liegt das Alpenland nach den USA hier auf Platz zwei. Von Jänner 2016 bis Dezember 2018 wurden in Österreich außerdem 4620 Briefsendungen mit rund 112 Kilogramm Drogen beschlagnahmt.

Keine Whois-Abfrage mehr

Als eine große Herausforderung sieht das Bundeskriminalamt die Abschaffung von sogenannten Whois-Abfragen. Seit dem Eintreten der Datenschutzgrundverordnung wurde der Zugriff auf Daten über registrierte Domänen nämlich eingeschränkt – in der Vergangenheit reichte eine simple Suche aus, um herauszufinden, wer der Inhaber oder die technische Kontaktperson einer Webseite ist. Dieser Wegfall stelle "die Sicherheitsbehörden vor erheblichen Ermittlungshürden", befindet das Innenministerium. (Muzayen Al-Youssef, 29.11.2019)