Der 18-jährige Erstangeklagte wurde wegen Mordes zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der 19-jährige Zweitangeklagte erhielt wegen Beitrag zum Mord zwölf Jahre unbedingte Haft.

Foto: elmar gubisch

Zell am See – Im Geschworenenprozess gegen zwei Pinzgauer wegen der Tötung einer 20-jährigen Verkäuferin am 20. Oktober 2018 in Zell am See ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg ein Urteil gesprochen worden. Der 18-jährige Erstangeklagte wurde wegen Mordes zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt, der 19-jährige Zweitangeklagte erhielt wegen Beitrags zum Mord zwölf Jahre unbedingte Haft.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig, teilte Gerichtssprecher Peter Egger mit. Das Schwurgericht gab zudem dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung der bisher unbescholtenen Burschen in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher statt. Der geständige Erstangeklagte wurde auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt, aber von dem Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Der nicht geständige Zweitangeklagte wurde ebenfalls wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und auch wegen versuchter Bestimmung zu einem Raubmord schuldig gesprochen. Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.

Stimmengleichheit bei Geschworenen

Die Geschworenen hatten die Frage, ob der Zweitangeklagte den Erstangeklagten zum Mord bestimmt hatte, mit 4:4 Stimmen verneint. Bei Stimmengleichheit wird zugunsten des Angeklagten entschieden. Hinsichtlich der Verurteilung des Erstangeklagten gaben weder Staatsanwalt Marcus Neher noch Verteidiger Michael Ringl eine Erklärung ab.

Für den Zweitangeklagten kündigte dessen Verteidiger Robert Morianz Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Gericht sprach der Mutter des Opfers 36.000 Euro Teilschmerzensgeld zu, dem Vater 40.000 Euro. Die Angehörigen wurden von Opferanwalt Stefan Rieder vertreten.

Schüsse aus Schreckschusspistole

Laut Anklage hatte der Erstangeklagte mit einer adaptierten Schreckschusspistole aus unmittelbarer Nähe viermal auf die Verkäuferin vor ihrer Wohnungstür im Stiegenhaus des Mehrparteienhauses in Zell am See geschossen. Drei Projektile trafen die 20-Jährige im Oberkörper, sie verblutete. Der Zweitangeklagte soll als Komplize das Fluchtauto gelenkt und während der Tat auf einem rund 800 Meter entfernten Parkplatz auf seinen Freund gewartet haben.

Der Erstangeklagte hatte in dem Prozess geschildert, dass er "sauer" auf die Verkäuferin gewesen sei. Er sei von der 20-Jährigen in einem Drogenverfahren zu Unrecht belastet worden, wonach er 50 Gramm Marihuana von ihr gekauft hätte. Angesprochen auf die vier Schüsse auf die Frau antwortete er: "Ich habe einfach abgedrückt, ich habe nicht klar denken können." Zuvor habe er Kokain konsumiert. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant habe die Tat gestanden und zur Wahrheitsfindung und Aufklärung beigetragen. (APA, 28.11.2019)