Es war rechtens, den Personenschutz für Julius Meinl über das Unternehmen abzurechnen, so das OLG Wien.

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Wien – Der Banker Julius Meinl, der ehemalige Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl und eine dritte Person werden nicht wegen Untreue in Zusammenhang mit der Übernahme von Personenschutzkosten für Julius Meinl durch die Bank angeklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat den Anklageeinsprüchen der ehemaligen Vorstände Folge gegeben und das Verfahren eingestellt, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Ermittlungen im Verfahren rund um Meinl European Land gehen weiter, sagte OLG-Sprecher Reinhard Hinger. Hier gibt es noch keine Anklage oder Verfahrenseinstellung.

Personenschutz angemessen

Im nun eingestellten Verfahren war den Beschuldigten Untreue vorgeworfen worden, weil sie dem Unternehmen Kosten für den Personenschutz des Vorstandsvorsitzenden Julius Meinl, der ab 27. Dezember 2007 Vorsitzender des Aufsichtsrats war, weiterverrechnet hatten. Das Oberlandesgericht erachtete den Personenschutz im konkreten Fall für angemessen und aus damaliger Sicht für vertretbar, sodass die Finanzierung durch das Unternehmen nicht mit dem Missbrauch einer Befugnis verbunden war und somit nicht den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2018 die Anklage eingebracht und den drei Personen vorgeworfen, die Meinl Bank (jetzt: Anglo Austrian Bank AAB) um 883.500 Euro geschädigt zu haben. Es ging dabei um Zahlungen an Detektivagenturen von April 2009 bis August 2010. (APA, 29.11.2019)