Die Flüchtlingsankünfte 2015 überforderten das BFA.

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Wien – Verbesserungen in der Ausbildung, beim Qualitäts- und beim Risikomanagement hält der Rechnungshof im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für nötig. Er hat die 2014 eingerichtete Behörde, die für Asylverfahren erster Instanz und die Vergabe von Aufenthaltstiteln zuständig ist, 2018 geprüft – somit den Zeitraum, in dem die Zahl der Fälle durch die Flüchtlingswelle weit größer geworden war.

Der Rechnungshof sah die einheitliche Qualität der Entscheidungen – etwa bei den Begründungen in Asylbescheiden – nicht ausreichend gewährleistet. Als Beispiel nannten die Beamten fehlende rechtliche Vorkenntnisse. Für Teamleiter und verfahrensführenden Referenten habe es keinen einheitlichen Ausbildungsstandard und -stand gegeben. Sie mussten nur Matura haben und einen psychologischen Test absolvieren. Erst 2016 sei eine viermonatige Grundausbildung eingeführt worden.

Offene Verfahren werden weniger

Das BFA war freilich bald nach dem Start mit wesentlich mehr Arbeit konfrontiert als gedacht: Ausgelegt auf rund 15.750 Entscheidungen pro Jahr stand es schon 2014 vor 28.064 Asylanträgen, während der Flüchtlingswelle explodierte die Zahl 2015 auf 88.340 – und ging dann 2016 und 2017 wieder auf 42.285 und 24.735 zurück. Ende 2015 waren mehr als 73.000 Asylverfahren offen. Die baute das BFA kontinuierlich ab, zu Ende der RH-Prüfung Mitte 2018 gab es nur noch rund 16.000 offenen Verfahren.

Das gelang auch dank Personalaufstockung, von 505 Beschäftigten bei der Gründung auf 1.339 Anfang 2018. Die Personalausgaben stiegen seit der Gründung um 112 Prozent und betrugen 2017 rund 61 Mio. Euro. Wobei der RH konstatierte: Das BFA habe nur geringe Möglichkeiten zur Steuerung des Personals bei schwankender Auslastung – und die Möglichkeit, Personal innerhalb des Innenministeriums zu verschieben, sei "nicht ausreichend".

Problem Dezentralisierung

Angesichts des starken Wachstums mussten neue Standorte dazugenommen werden – Mitte 2018 gab es 25, allein vier in Wien. Auch das machte Probleme, konstatierte der RH, denn es "erschwerte dort die Kommunikation und Koordination und führte zu zusätzlichem Aufwand, etwa für den Transport von Akten".

Besser definieren sollte das BFA die Aufgaben der Qualitätssicherung – und auch ausreichend Ressourcen dafür einsetzen. Außerdem vermisste der RH ein umfassendes Risikomanagement-System – etwa im Hinblick auf IT-Risiken zum Beispiel bei Informations- und Datensicherheit oder Datenschutz.

Innenministeriums-Sprecher Alexander Marakovits freute sich in einer Aussendung, "dass der RH das strategische Arbeiten der Behörde mit konkreten Zielsetzungen und einem stringenten Controlling anerkennt". Damit sei es gelungen, den Rückstand bis Mitte 2018 planmäßig abzubauen und die Verfahrensdauer (die Ende 2017 laut RH noch bei 19,2 Monaten lag) auf heute unter drei Monate zu reduzieren.

Papier soll bald ausgedient haben

Die RH-Prüfung habe man von Anfang an als Chance genützt, kontinuierliche Verbesserungen etwa im Qualitätsmanagement, in der Fortbildung, Risikomanagement oder bei der Verbesserung interner Kontrollsysteme durchzuführen. So sei ein neues Ausbildungsmodell (mit Abschlussprüfung in Asyl und Fremdenwesen) entwickelt worden, verbindlich maximale Arbeits- und Mindestruhezeiten vorgegeben, Standorte zusammengelegt, Qualitätsmanagement und internes Kontrollsystem flächendeckend ausgebaut worden – und eine Liste für Ausreiseverpflichtete installiert worden, um die rasche und strukturierte "Außerlandesbringung" sicherzustellen. Ein Drittel der 41 Empfehlungen sei schon ganz umgesetzt, der Rest größtenteils in Umsetzung – etwa ein IT-Projekt, um komplett auf den Papierakt verzichten zu können.

Marakovits unterstrich, dass die Startphase und die Zeit der Migrationskrise vom RH geprüft wurden. Mittlerweile habe sich das BFA neu ausgerichtet, "weg vom Fokus Asyl hin zu einer Balance und Weiterentwicklung in den beiden großen BFA-Kernkompetenzen Asyl und Fremdenrecht/Rückkehr". (red, APA, 29.11.2019)