AfD-Grande Gauland in Nöten.

Foto: Odd Andersen / AFP

Nicht nur die FPÖ muss sich dieser Tage mit finanziellen Umgereimtheiten herumschlagen, auch die deutschen Rechtspopulisten müssen sich einem "Spiegel"-Bericht (Bezahlschranke) zufolge mit einer neuen Parteispendenaffäre auseinandersetzen. Nach internen Buchhaltungsunterlagen, die dem Magazin sowie der Schweizer Wochenzeitung "Woz" vorlägen, habe die AfD 2013 und 2014 mehrfach gegen das Parteiengesetz verstoßen, schreibt der "Spiegel".

Es gehe um nicht ordnungsgemäß deklarierte und wohl unzulässige Spenden von insgesamt rund 55.000 Euro. Sollte die Bundesverwaltung die Zuwendungen als illegale Spenden einstufen, drohten der AfD Strafzahlungen von rund 133.000 Euro. Ein Sprecher des Bundestags sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Vorgänge seien bisher nicht bekannt. Man werde sie prüfen.

"Gestückelt"

Der "Spiegel" schreibt, den Dokumenten zufolge habe die AfD die Spende einer Firma aus dem US-Bundesstaat Florida in Höhe von 13.500 Dollar (12.300 Euro) nicht korrekt im Rechenschaftsbericht angegeben. In einem anderen Fall habe sie eine Zuwendung in Höhe von 11.900 Euro verschwiegen, mit der eine Parteiveranstaltung in Krefeld finanziert worden sei. In einem Schreiben des Spenders heiße es, der Rechnungsbetrag sei wunschgemäß "gestückelt" worden.

Auch eine Wahlkampfspende in Höhe von 9.999 Euro, die über das Konto einer Münchner Treuhandfirma überwiesen worden sei, werfe Fragen auf. Dabei könnte es sich um eine nach dem Parteiengesetz unzulässige "Strohmannspende" handeln.

Den Dokumenten zufolge habe die AfD in ihrer Gründungszeit auch eine schwarze Kasse für Wahlkampfaktivitäten ausgewählter Gliederungen und des damaligen Co-Vorsitzenden Konrad Adam genutzt. Das Geld sei über einen hessischen Verein geflossen, der ursprünglich zur Unterstützung der AfD-Vorgängerorganisation "Wahlalternative 2013" gegründet worden sei. Nach einem internen Kassenprüfungsbericht sei es um Zuwendungen von rund 23.000 Euro im Jahr 2014 gegangen. Diese habe die Partei im Rechenschaftsbericht nicht erwähnt.

Laut "Spiegel" bestätigte Adam, dass er seinerzeit Wahlkampfhilfe des Vereins erhalten habe. Er sei davon ausgegangen, dass alles korrekt abgelaufen sei. Der AfD-Bundesschatzmeister Klaus Fohrmann habe erklärt, dass eine Auskunft zu Vorgängen in der Gründungszeit der Partei in der Kürze der vorgegebenen Antwortzeit nicht möglich sei. (red, APA, 29.11.2019)