Walter Rothensteiner, Casinos-Aufsichtsratschef, Raiffeisen-Generalanwalt und Musikliebhaber, muss sich mit Dissonanzen herumschlagen.

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Wien – Sein 25-jähriges Jubiläum hat sich Walter Rothensteiner wohl anders vorgestellt. 1994 wurde der Raiffeisen-Mann in den Aufsichtsrat der Casinos Austria gewählt, zwei Jahre später übernahm er den Vorsitz in dem Gremium. 2019 wird er von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt, in den von ihr vermuteten "FPÖ-Novomatic-Deal" involviert gewesen zu sein. Da er auch die millionenschweren Ablöseverträge mit zwei früheren Vorstandsmitgliedern unterschrieben hat, wird Rothensteiner zudem Untreue vorgeworfen. Er wie alle anderen Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Nun steht der 66-jährige Liebhaber klassischer Musik im Zentrum der Aufarbeitung der Affäre. Unter seiner Führung hat der Aufsichtsrat mehrere Gutachten rund um die Bestellung des blauen Finanzvorstands Peter Sidlo in Auftrag gegeben, über die heute, Montag, beraten wird. Im Vorfeld war zu hören, dass weder Arbeitsrechtler Georg Schima noch die Wirtschaftsprüfungsgruppe KPMG schwere Verfehlungen auftischen werden.

Differenzen unter den Gutachtern

Möglicherweise korrigiert Rechtsanwalt Stephan Frotz, den die tschechische Sazka-Gruppe als Aufpasser in die Prüfertruppe hinein reklamiert hatte, das Ergebnis. Er soll über Ablauf und Vorgehen der internen Prüfung wachen. Unter den Rechtsexperten Schima und Frotz soll es jedenfalls ziemliche Meinungsunterschiede über Design und Ergebnis der Untersuchung geben.

Die Casinos-Affäre wird vorerst intern behandelt – nächstes Jahr kommt ein U-Ausschuss.
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Wie auch immer: Rothensteiner ist nicht der einzige Beschuldigte, der im Zentrum der Aufklärung sitzt. Mit Novomatic-Chef Harald Neumann und Ex-ÖVP-Chef Josef Pröll werden zwei von drei Stellvertretern Rothensteiners verdächtigt, auch sie weisen die Vorwürfe zurück.

Mit Gutachten abgesichert

Der Präsident hat sich in all seinen Schritten um die Bestellung Sidlos laufend abgesichert. Was ihn vor möglichem Unbill schützen sollte, wird ihm nun zur Last gelegt. Rothensteiners "grobe Bedenken" würden durch die Beiziehung der Experten untermauert, meint die Staatsanwaltschaft.

Konkret geht es dabei um die Beauftragung der Kanzlei CMS zur Eignung Sidlos und "vor allem zur Frage der Haftung (!) des Aufsichtsrates für die Auswahl des Vorstandes", wie es in der Anordnung zu den Hausdurchsuchungen heißt. CMS kam zum Schluss, dass der Aufsichtsrat nur haftbar gemacht werden könne, wenn er einen "erkennbar nicht geeigneten Vorstand" bestelle. Das sei bei Sidlo aber nicht der Fall.

Doch da war auch noch die Bewertung des Personalberaters Egon Zehnder zu Peter Sidlo, die überaus kritisch ausfiel und ihm mangelnde Qualifikation für den Posten attestierte.

"Kardinalaufgabe" des Aufsichtsrats

Die Tschechen – Sazka-Chef Robert Chvátal sitzt ebenfalls im Aufsichtsratspräsidium – beantragten, dass der Zehnder-Bericht dem gesamten Gremium vorgelegt werden soll, was von den drei anderen Präsidiumsmitgliedern abgelehnt wurde. Zur Sicherheit holte man gleich zwei Expertisen dazu ein. Rothensteiner notierte: "Zur Frage Disclosure Egon Zehnder Conclusio gibt es ein negatives Gutachten von CMS und ein positives von Dorda."

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Dass die Prüfer Verwertbares in den Unterlagen gefunden haben, wird derzeit bezweifelt.
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Für Anwalt Schima ist die Auswahl des Vorstands "die Kardinalaufgabe des Aufsichtsrats", also die "eindeutig wichtigste". Einen unfähigen oder untätigen Aufsichtsrat verkrafte ein Unternehmen jedenfalls eher als einen unfähigen Vorstand, schreibt Schima 2016 in seinem Buch Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses. Der Aufsichtsrat habe "die Pflicht, nur bestgeeignete Personen zu Vorstandsmitgliedern zu bestellen".

Und alle Aufsichtsratsmitglieder, so Schima in dem Werk, sollten sich "zumindest mit dem Kreis der engsten Kandidaten (...) beschäftigen", selbst wenn es (wie in der Casag) einen Nominierungsausschuss im Gremium gibt. Der Gesamtaufsichtsrat hat, wie berichtet, selbst beschlossen, die Langfassung des Zehnder-Berichts nicht für seine Entscheidung heranzuziehen.

Brisantes Papier

Was die angeblichen Nebenabreden zur Bestellung betrifft, berichtete "Profil" am Wochenende, die Regierung habe die Länderkompetenz zum Glücksspiel zum Bund holen wollen. Es habe eine Unterredung von Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (VP) und seines Staatssekretärs Hubert Fuchs (FP) dazu gegeben.

Das erschließe sich aus einem Papier vom 30. Jänner. Wäre das gekommen, hätten etwa Verbote des kleinen Glücksspiels durch die Länder ausgehebelt werden und Novomatic profitieren können. Sie hat sich für Sidlos Bestellung ausgesprochen. (Andreas Schnauder, Renate Graber, 1.12.2019)