Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner (SPÖ) will, dass auch jene Lehrlinge von der Regelung profitieren, die zwischen September und Dezember einen negativen Asylbescheid erhalten haben.

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Wien – Die Entscheidung, wie mit Asylwerbern in Lehre umgegangen wird, naht. Beim kommenden Budgetausschuss am Dienstag soll geklärt werden, in welcher Form die betroffenen Flüchtlinge einen Abschluss machen können, ohne davor von Abschiebung bedroht zu sein. Die SPÖ drängt nun vor allem die Grünen zu einer großzügigeren Lösung, als sie von der ÖVP vorgesehen ist.

Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner nimmt auf den von der ÖVP eingebrachten Antrag Bezug, der einen Abschiebeschutz erst mit Inkrafttreten des Gesetzes bringen würde, also Mitte Dezember. Für ihn braucht es eine Lösung, die zumindest all jene schützt, die seit einem Entschließungsantrag aus dem September, der hier eine Lösung anpeilt, durch einen negativen Asylbescheid von Abschiebung bedroht worden sind. Sonst könne es passieren, dass auch jetzt noch, unmittelbar vor der Gesetzwerdung, ein Lehrling das Land verlassen muss, ohne einen Abschluss machen zu können.

Galgenfrist Dezember

Gefordert sind aus Einwallners Sicht die Grünen, die in den Koalitionsverhandlungen auf ein Einlenken der Volkspartei drängen müssten. SPÖ und Neos stünden ja bereits für eine großzügigere Lösung bereit. Er höre von den Grünen aber schon länger nichts in Richtung einer besseren Regelung, für diese gebe es nun den ersten Elchtest.

Der vom ÖVP-Abgeordneten Karl Mahrer Mitte November eingebrachte Antrag sieht vor, dass nur jene, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch keine rechtskräftige (negative) Entscheidung über ihren Asylantrag vorliegen haben, von der Neuregelung profitieren können.

Einwallner: Lösung "weit weg von zufriedenstellend"

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylwerber erst nach Abschluss der Lehre beziehungsweise Absolvierung der Lehrabschlussprüfung zu laufen beginnt. Jedoch wird auch klargestellt, dass es sich nur um Altfälle handelt, also Personen, die ihre Lehre in Mangelberufen begonnen haben, als dies durch einen Erlass des Sozialministeriums gedeckt war. Das heißt, die Lehre muss bis 12. September des Vorjahres gestartet worden sein. Auch darf der Lehrling nicht straffällig geworden sein. Ferner würde bei Umsetzung des ÖVP-Antrags eine maximale Aufenthaltsmöglichkeit für Lehrlinge ohne Asylstatus von vier Jahren ab Beginn der Lehre gelten.

Einwallner sieht darin nur eine halbe Lösung, die "weit weg von zufriedenstellend" sei. Ob die SPÖ im Fall der Fälle trotzdem zustimmen würde, ließ der SP-Mandatar offen. Er werde bis zum Budgetausschuss am Dienstag und wohl dann auch weiter bis zum Plenum kommende Woche um eine bessere Lösung kämpfen. (APA, 2.12.2019)