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Jerusalem – Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu hat angesichts einer Korruptionsanklage bis zum 1. Jänner Zeit, Immunität vor Strafverfolgung zu beantragen. Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit übermittelte dem Parlamentspräsidenten am Montag die ergänzte Anklageschrift, wie ein Sprecher mitteilte. Damit beginne ein Zeitfenster von 30 Tagen.

Gerichtsstand sei Jerusalem und es sollten mehr als 300 Zeugen geladen werden. Es ist allerdings unklar, ob Israels Parlament, die Knesset, angesichts der gegenwärtigen politischen Ungewissheit und vor einer Regierungsbildung überhaupt über die Immunität entscheiden kann.

Anklagze in drei Fällen

Das Justizministerium hatte im vergangenen Monat mitgeteilt, Netanjahu solle in drei Fällen angeklagt werden, wegen Betrugs und Untreue sowie Bestechlichkeit. Es ist das erste Mal in der Geschichte Israels, dass ein amtierender Ministerpräsident angeklagt wird. Die Anklage in drei Fällen kommt inmitten einer schweren politischen Krise in Israel. Netanjahu sprach von einem Putschversuch.

Schon zweimal wurde in diesem Jahr ein neues Parlament gewählt, es gelang jedoch wegen einer Pattsituation zwischen dem rechts-religiösen und dem Mitte-Links-Lager keine Regierungsbildung. Eine dreiwöchige Frist, innerhalb derer eine dritte Neuwahl binnen eines Jahres noch abgewendet werden könnte, endet am 11. Dezember. (APA, 2.12.2019)