Sprachcomputer erleichtern Menschen mit Sprachbehinderung das Leben.

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Wien – Die Diakonie fordert einen Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderung. Derzeit gäbe es "enorme bürokratische Hürden" und unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, kritisierte die evangelische Hilfsorganisation am Montag bei einem Presse-Hintergrundgespräch in Wien anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Recht auf Kommunikation

Seit 2009 springt der Verbund-Empowerment Fund der Diakonie ein, knapp 6.000 Betroffene wurden individuell in Sachen unterstützte Kommunikation und assistierende Technologien beraten. Zu den Schwerpunkten zählen Frühförderung und rasche, unbürokratische Soforthilfe. "Wir sind dankbar, dass es diese Anlaufstelle gibt – oder auch den Lions Club und Licht ins Dunkel. Aber eigentlich ist es ein Skandal!", sagte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser und verwies auf das Recht auf Kommunikation für alle.

Anschluss an Gesellschaft

Moderne Technologien können etwa via augengesteuertem Sprachcomputer auch fast vollständig gelähmten Menschen einen Anschluss an die Gesellschaft bzw. kompetente Kommunikation ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings eine individuelle Beratung und Evaluierung des persönlichen Bedarfs. Alle Welt rede von Digitalisierung, nicht jeder könne sich aber selbstständig nach Außen mitteilen, mahnte Moser. Ein Problem sei die Tatsache, dass sich die technischen Möglichkeiten rasch ändern, der Hilfsmittelkatalog aber aus dem Jahr 1994 stammt.

Zentrale Anlaufstelle erwünscht

Menschen mit Behinderung sollten "nicht als Bittsteller von Pontius zu Pilatus pilgern müssen", zeigte sich Verbund-Vorstand Wolfgang Anzengruber überzeugt. Inklusion würde sich langfristig nicht nur, aber auch finanziell rechnen, hieß es unisono. Ein wichtiger Schritt wäre eine zentrale Anlaufstelle, um nicht im Behördendschungel und dessen zahlreichen Formularen und Anlaufstellen unter zu gehen.

Im Vorjahr hatte die Regierung angekündigt, dass ab Mitte des heurigen Jahres der jeweilige Antrag zumindest in Sinne eines One-Stop-Shops an einer einzigen Stelle eingebracht werden könne – nun liege dieses Vorhaben auf Eis. Zuständig sind weiterhin Sozialministerium, Sozialversicherung und das jeweilige Land – nicht selten versterben Betroffene, während ihr Akt zwischen den Stellen hin und her geschickt werde. Man müsse weg vom Versorgungs- hin zum Inklusionsgedanken, so die Diakonie, die auch den Appell nach einem verpflichtenden Kindergartenjahr für alle bekräftigte. (APA, 2.12.2019)