Laut Gewerkschaft ist die Bestimmung der Betriebsordnung "sittenwidrig" und somit unwirksam.

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Eine Betriebsordnung, die es Mitarbeitern untersagt, während der Arbeitszeit zu trinken, erregt in der Gewerkschaft die Gemüter. Als "menschenunwürdig" bezeichnete Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA-djp, die betreffenden Passagen der Betriebsordnung, die in einer Kärntner Filiale einer österreichweit tätigen Drogeriemarktkette angeschlagen ist. Auch das Kauen von Kaugummis wird dieser zufolge untersagt. Ebenso werden die Beschäftigten aufgefordert, Arztbesuche grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen.

Der Name der betroffenen Drogeriemarktkette wurde von der GPA nicht genannt. Sie hat allerdings keinen Betriebsrat. Damit kommen die Ketten Dm und Bipa nicht infrage, da es bei diesen einen Betriebsrat gibt.

Gewerkschaft will prüfen

"Trinken ist aber dringend notwendig, und deshalb ist das ganz klar sittenwidrig", sagt Jutta Brandhuber, Geschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Kärnten. Vielen Arbeitnehmern sei nicht bekannt, dass laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, nichtig sei.

Die Gewerkschaft prüft ihr zufolge nun, ob es sich dabei um einen Einzelfall innerhalb der Kette handelt oder ob mehrere Filialen von dieser Betriebsordnung betroffen sind. Brandhuber kündigte an, Gespräch mit der Geschäftsführung suchen zu wollen, um diesen Missstand zu beseitigen. Inzwischen soll die Geschäftsführung zugesagt haben, dass die Betriebsordnung "sofort geändert" werden soll.

Die Kärntner GPA-Chefin betont generell die Wichtigkeit von Betriebsräten in Unternehmen. Sie würden solche Betriebsordnungen beziehungsweise Dienstverträge erst gar nicht zulassen, so Brandhuber. (red, APA, 3.12.2019)