Dürfen Sie in der Arbeit essen?

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Aktuell macht die Betriebsordnung einer Kärntner Filiale einer Drogeriekette Schlagzeilen. Mitarbeitern ist es untersagt, während der Arbeitszeit Wasser zu trinken. Als menschenunwürdig bezeichnet das die Gewerkschaft und wird den Vorfall prüfen. Außerdem sei die Bestimmung der Betriebsordnung "sittenwidrig" und somit unwirksam. Ob es sich um einen Einzelfall handelt, ist noch nicht bekannt. User "Deomlition Man" erinnert sich an einen ähnlichen Vorfall in seinem Unternehmen:

Abgesehen von eindeutig widrigen Verordnungen wie dieser gibt es manch andere Einschränkungen, die Arbeitnehmer in Kauf nehmen müssen. Oft sind es in der Betriebsordnung festgelegte Verbote, etwa Kaugummikauen, Essen oder das Tragen bestimmter Kleidung. Aber auch Wünsche oder persönliche Weisungen von Vorgesetzten können darunter fallen. Beispielsweise ist es in manchen Betrieben nicht gern gesehen, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. User "urban_reload" berichtet von seinen Erfahrungen:

Auch das Einmischen in private Angelegenheiten fällt darunter: wenn Chefs beispielsweise das Aussehen von Angestellten bewerten, darüber entscheiden, wie jemand seine Haare zu tragen hat, oder kommentieren, wie sich private Aktivitäten negativ auf die Arbeit auswirken könnten. Oft finden solche Aussagen subtil und nicht im offiziellen Rahmen statt. Dass derartige Vorkommnisse klarerweise zu einem unangenehmen Betriebsklima führen, liegt auf der Hand. Dem kann User "Tut jetzt nichts zur Sache" zustimmen:

Was haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits erlebt?

Gibt es eine Betriebsordnung, die Ihnen bestimmte Aktivitäten verbietet? Und können Sie diese nachvollziehen? Halten Sie sich daran? Haben Vorgesetzte Ihnen schon einmal Vorschriften gemacht, die eindeutig dem Privatleben zuzuordnen sind? (mawa, 4.12.2019)