Apartmenthotels, so wie hier in Zell am See, treiben die Bauland- und Wohnungspreise in die Höhe, kritisiert die SPÖ. Eine Kennzeichnungspflicht will nun auch die ÖVP.

Foto: Karin Dollinger

In Hinterglemm entstehen 62 Appartements in drei Gebäuden mitten im Ort. Je nach Typ kosten die Wohnungen zwischen 12.000 bis 15.000 Euro pro Quadratmeter.

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Die Debatte um illegale Zweitwohnsitze, Immobilienspekulationen und leerstehende Wohnungen kocht in Salzburg hoch. Nun stellt die Regierung Maßnahmen vor, die auch von der Opposition gefordert werden.

Unter anderem sind die viel diskutierten Chaletdörfer der Politik immer öfter ein Dorn im Auge. Über sogenannte Apartmenthotels werden Zweitwohnsitze über die Hintertür verkauft, teilweise mitten im Siedlungsgebiet. Es ist ein bekanntes Schlupfloch für illegale Zweitwohnsitze: Ferienwohnungen werden als Hotelbetrieb eingereicht und kurzzeitig auch als solcher betrieben. Läuft die Zweckwidmung aus, dann werden daraus Zweitwohnsitze.

Die Gemeinden sehen oft machtlos zu. Das soll sich nun ändern. Das Land Salzburg führt ab 1. Jänner eine Stabsstelle für Zweitwohnsitze und Apartments ein, in der die Gemeinden beraten werden sollen. Die Anlaufstelle solle dazu beitragen, dass solche touristischen Auswüchse nicht mehr vorkommen, sagt Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) zum STANDARD. "Wir bieten die fachliche Beurteilung an und wollen die Gemeinden unterstützen."

Leere Wohnungen und unbebaute Zweitwohnsitzgebiete

Derzeit gibt es im Bundesland Salzburg 25 Hektar unverbaute, aber bereits für Zweitwohnsitze gewidmete Flächen. Die SPÖ fordert, diese in Grünland rückzuwidmen. "Das ist de facto nicht möglich", meint Schwaiger. Aber die Widmungskategorie könne auf "Hauptwohnsitzgebiet" geändert werden. Der rote Raumordnungssprecher Roland Meisl plädiert auch für eine Kennzeichnungspflicht und eine echte Zweitwohnsitzabgabe von mehreren Tausend Euro pro Jahr. Dafür bedürfe es einer Novelle des Raumordnungsgesetzes.

Die Kennzeichnungspflicht auf sämtliche touristische Beherbergungsbetriebe soll kommen, sagt Schwaiger. Auch eine Zweitwohnsitzabgabe ist im Gespräch, sie hätte aber keinen Lenkungseffekt. Im neuen Jahr soll außerdem eine Leerstandsabgabe geprüft werden, kündigt der Landesrat an. Mehr als 7000 Wohnungen sollen laut Schätzungen leerstehen.

Keine neuen Zweitwohnsitze

Ab 1. Jänner sind 82 der insgesamt 119 Gemeinden sogenannte Zweitwohnsitz-Beschränkungsgemeinden, wo keine neuen mehr entstehen dürfen, weil es bereits mehr als 16 Prozent gibt. Als Übergang konnten Besitzer eines Zweitwohnsitzes diesen bis Jahresende noch melden und somit legalisieren. Bisher haben dies aber nur wenige getan.

Schwaiger geht davon aus, dass die Gemeinden unter Druck kommen werden. Die Bewohner seien bereits sehr auf das Thema sensibilisiert. Wenn ein Nachbar den Verdacht auf einen Zweitwohnsitz meldet, dann müsse die Gemeinde aktiv werden, sagt Schwaiger. Wer in Salzburg ab dem kommenden Jahr einen illegalen Zweitwohnsitz besitzt, dem droht ein Strafverfahren mit Strafen von bis zu 25.000 Euro.

Freizeitwohnsitzabgabe in OÖ und Tirol

In Oberösterreich heben seit dem 1. Dezember 79 der 438 Gemeinden eine neue sogenannte Freizeitwohnsitzabgabe ein. Ausgenommen sind Personen, bei denen der Zweitwohnsitz der Berufstätigkeit dient. Für eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus kann die Gemeinde zwischen 72 bis zu 324 Euro pro Jahr einheben.

Der Tiroler Landtag hat im Mai ebenso eine Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen. Zusätzlich zur Tourismusabgabe wird ab 2020 eine gestaffelte Pauschale von 100 bis 2.200 Euro – je nach Größe – eingehoben. Die Gemeinden sollen dadurch rund acht Millionen Euro einnehmen. Betroffen sind rund 16.000 Freizeitwohnsitze – mit 1274 liegt hier Kitzbühel in Führung. Die rund 120.000 Zweitwohnsitze im Land sind von der neuen Abgabe nicht betroffen, um zu verhindern, das Pendler getroffen werden. (Stefanie Ruep, 4.12.2018)