Während in Lokalen vor über einem Monat die letzten Zigaretten geraucht wurden, sieht das in Österreichs Unternehmen anders aus. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Jobportals Karriere.at. "Wird in deiner Firma geraucht?", fragte es 748 Beschäftigte.

Das Resultat: 51 Prozent gaben an, dass in ihren Firmen "vereinzelt, in den entsprechenden Zonen" geraucht werde. Und 29 Prozent der Befragten antworteten, dass in ihrem Unternehmen unverändert oft zur Zigarette gegriffen werde. Allerdings wurde nicht aufgeschlüsselt, wo weiterhin geraucht wird – ob im Raucherkammerl, auf der Terrasse oder gar am Arbeitsplatz. Knapp jeder Fünfte gab an, dass in seiner Firma "niemand mehr" rauche. Und zwei Prozent sagten, dass Zigaretten beim After-Work-Drink Usus seien.

Foto: karriere.at

Auch Personalmanager, Geschäftsführer und Führungskräfte wurden befragt. Laut den Firmenvertretern wird in noch mehr Firmen zur Zigarette gegriffen. Rund zwei Drittel der 170 Befragten antworteten, dass in den dafür vorgesehenen Zonen geraucht werde. Und circa ein weiteres Drittel sagt, dass die Mitarbeiter unverändert viel rauchten. Nur sechs Prozent erklärten, dass das keiner der Beschäftigten tue. After-Work-Qualmen wurde gar nicht angeführt.

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Dass die meisten in den vorgesehenen Bereichen rauchten, dürfte den Arbeitnehmern gefallen. Bei einer weiteren Karriere.at-Umfrage Anfang 2018 hatten sich 70 Prozent der befragten Beschäftigten für Einschränkungen beim Rauchen ausgesprochen. Damals wollten 45 Prozent, dass Rauchen nur im Freien erlaubt sein soll, 25 Prozent wollten ein generelles Rauchverbot.

Rauchen am Arbeitsplatz

Ein absolutes Rauchverbot gilt am Arbeitsplatz übrigens dann, wenn in Arbeitsstätten in einem Gebäude Nichtraucher angestellt sind. Ein einziger Nichtraucher reicht dafür aus. Daran kann weder der Arbeitgeber noch der nichtrauchende Angestellte durch eine allfällige Einwilligung etwas ändern.

Geraucht werden darf dann in eigens eingerichteten Raucherräumen oder Raucherkabinen, wie man sie etwa von Flughäfen kennt. Das gilt für nicht öffentlich zugängliche Betriebe. Und auch in allen Arbeitsstätten im Freien dürfen Arbeitnehmer rauchen – auch wenn nicht alle Mitarbeiter Raucher sind. Gut zu wissen: Die Rauchpause gilt nicht als Arbeitszeit, ist unbezahlt und muss eingearbeitet werden. (set, 5.12.2019)