Das Trinkverbot am Arbeitsplatz sorgt für Debatten.

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Trinken ist wichtig. Das bekommt man schon als Kind eingetrichtert und zu spüren, wenn man einmal länger auf das lebenswichtige Nass verzichtet, das rund 60 Prozent unseres Körpers ausmacht. Mitarbeiter einer Drogeriemarktkette, dem Vernehmen nach soll es sich um Müller handeln, müssen sich allerdings zwischen Bedürfnisbefriedigung und ihrem Arbeitsplatz entscheiden, wenn der Durst allzu groß wird. "Essen und Trinken ist während der Arbeitszeit nicht gestattet", heißt es in einer bundesweit gültigen Betriebsordnung, die der Angestelltengewerkschaft (GPA-djp) in Kärnten von einer Filialmitarbeiterin zugespielt worden ist.

Müller sorgt gerade für Aufsehen.
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Klar, ob die Zufuhr von Wasser (oder Ähnlichem) in Arbeitspausen für ein gesundes Leben ausreicht, mag von Fall zu Fall unterschiedlich beantwortet werden. Ob so eine Klausel in der Betriebsordnung zumutbar ist, ist eine andere Frage. Nein, lautet die dezidierte Antwort der GPA, die neben dem Trinkverbot auch einen zweiten Paragrafen in besagter Betriebsordnung für ungültig befindet. Diese verbietet neben Essen, Trinken und Kaugummikauen nämlich auch Arztbesuche während der Arbeitszeit – sofern kein dringender Fall vorliegt.

Auf Tauchstation

Die mutmaßlich betroffene Drogeriekette war für den STANDARD nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Dem Vernehmen nach beharrt sie auch nicht auf dem Trinkverbot für ihre Mitarbeiter. Man sei gerade dabei, die Betriebsordnung gemeinsam zu überarbeiten, heißt es vonseiten der GPA, bei der man dem betroffenen Arbeitgeber auch keine bösen Intentionen unterstellen will. Womöglich war man sich der Sachlage einfach nicht bewusst, als die Betriebsordnung formuliert wurde. Die GPA hat für alle Fälle eine Empfehlung parat: "Hätte das Unternehmen einen Betriebsrat, würde es so eine Betriebsordnung nicht geben", kommentiert ein GPA-Sprecher.

Vorwürfe gegen Douglas

Die Gründung eines Betriebsrats beschäftigt die Angestelltengewerkschaft derzeit beim Drogeriemarkt Douglas. Im August wurden drei Mitarbeiterinnen der Filiale auf der Wiener Mariahilfer Straße gekündigt. Weil sie Unruhe stifteten und eine Vorgesetzte mobbten, behauptet ihr ehemaliger Arbeitgeber. Weil sie einen Betriebsrat gründen wollten, behaupten die Betroffenen. Diese, unterstützt von der Gewerkschaft, klagten auf Wiedereinstellung. Nachdem keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, ging am Mittwoch im Wiener Arbeits- und Sozialgericht der zweite Verhandlungstag über die Bühne. Ein Urteil wird im kommenden Jahr erwartet.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Arbeitgeber mit fragwürdigen Methoden und schrägen Ideen aufgefallen ist. Noch bestens in Erinnerung ist die gar nicht noble Geste des Wiener Nobelgastronoms Plachutta. Der hatte vor Jahren einen Mitarbeiter vor die Tür gesetzt, weil dieser seine eigenen Erdbeeren mit betrieblichem Staubzucker gesüßt habe. Zu Unrecht, wie ein Gericht beschied.

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Auch Douglas ist im Umgang mit Mitarbeitern nicht immer zimperlich.
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Als "Erdbeerurteil" ging die Sache in die Geschichte all jener ein, die Arbeitnehmer vor Willkür schützen wollen und sollen. Die Arbeiterkammer (AK) berichtete damals, dass immer wieder Mitarbeiter des Rindfleischimperiums bei der AK vorstellig wurden. Ein Zufall ist das wohl nicht. Gastronomie und Hotellerie sind keine Wohlfühlbranchen. Täglicher Stress, besonders zu Stoßzeiten viel Druck, mäßige Bezahlung für die Mitarbeiter, schwer verdientes Geld für die Betriebe: Da entlädt sich schnell einmal Überdruck. Auf beiden Seiten. So kam es nicht ganz überraschend, dass die Arbeitnehmervertreter vor einem Jahr just in der Tourismusbranche besonders laut beklagten, dass Betriebe das neue Arbeitszeitgesetz missbräuchlich und zuungunsten der Mitarbeiter auslegen würden.

Betriebsratsgründung

Doch auch im Handel gibt es mit schöner Regelmäßigkeit Brösel. Immer wieder fahren die Gewerkschaften mit schweren Geschützen auf. Auch bei der Drogeriemarktkette Müller gab es in Österreich vor zwei Jahren Probleme. Die Gewerkschaft hatte damals ebenfalls den Vorwurf erhoben, dass einer Wiener Verkäuferin wegen ihres Engagements für die Gründung eines Betriebsrats gekündigt worden sei. Der Fall wurde mittlerweile außergerichtlich beigelegt.

An der Gründung eines bundesweiten Betriebsrats ist man bei Müller Österreich immer noch dran. Auch der Möbelriese XXXLutz und die großen Baumarktketten haben keinen. Selbst beim so sympathischen Möbelhaus aus Schweden gab es vor Jahren Zoff bei der Betriebsratsgründung in einer Wiener Filiale. Die Mitarbeiter klagten zudem über zu wenige Pausen durch personelle Ausdünnung, Kameraüberwachung, die zur Fehlersuche bei den Mitarbeitern diene. Der Konzern wies die Vorwürfe vehement zurück.

Für Beschäftigung ist bei den Arbeitnehmervertretern jedenfalls gesorgt. Die Probleme sind vielfältig gelagert: So ging die AK diesen Sommer mit einem Fall von Diskriminierung an die Öffentlichkeit. Einer Projektassistentin wurde aufgrund ihrer guten Arbeit ein unbefristetes Dienstverhältnis zugesagt. Als sie schwanger wurde, wollte der Arbeitgeber davon nichts mehr wissen. (Aloysius Widmann, Regina Bruckner 5.12.2019)