Dreckiges Geschirr ist nicht der einzige Grund für Streit.

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Wohngemeinschaften sind auf den ersten Blick unkompliziert: Jeder hat ein eigenes Zimmer; Bad, Küche und Wohnzimmer werden geteilt. Das Problem: "Was am Anfang mit großer Begeisterung beginnt, endet oft mit Streit", fasst Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung die Problematik von privaten Wohngemeinschaften zusammen.

Da wäre einmal das Thema Mietvertrag: In manchen WGs gibt es einen Hauptmieter, die Mitbewohner sind die Untermieter. Der Nachteil: Die Untermieter haben eine schlechtere Rechtsstellung. Wenn der Hauptmieter die Miete nicht bezahlt, fliegen auch sie aus der Wohnung raus.

Andere Vermieter bestehen darauf, dass alle Bewohner als Hauptmieter den Mietvertrag unterschreiben. Theoretisch muss dann aber auch der Vermieter zustimmen, wenn einer von ihnen ausziehen will. Eine dritte Variante ist, dass der Vermieter mit allen Mietern Hauptmietverträge über einzelne Räume abschließt, Küche und WC zur Mitbenützung vermietet werden – dann aber auch nur anteilsmäßig bezahlt werden müssen, betont die Juristin Hanel-Torsch.

Dauerbrenner Kaution

Viel gestritten wird über die Kaution – besonders dann, wenn ein Mitbewohner auszieht und die volle Kaution zurückfordert, der Vermieter den übrigen Mitbewohnern Jahre später diese aber nicht zurückbezahlt.

Hanel-Torsch rät, so viel wie möglich im Vorfeld zu klären und schriftlich festzuhalten, den Mietvertrag vorab von einem Profi überprüfen zu lassen – und die künftigen Mitbewohner sorgfältig auszuwählen. (zof, 18.12.2019)