Wer die Farbbeutel geworfen hat, ließ sich im Nachhinein nicht mehr feststellen.

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Linz – Die Sozialistische Jugend (SJ) OÖ und Kommunistische Jugend Österreich (KJÖ) müssen nach Farbbeutelwürfen bei einer von ihnen organisierten Demonstration in Linz nun doch nicht für den Schaden aufkommen. Das Landesgericht habe das Urteil des Bezirksgerichts Linz aufgehoben, berichtete das Bündnis "Linz gegen rechts" am Donnerstag.

Das Bündnis "Linz gegen rechts" hatte am 29. Oktober 2016 eine Demo gegen den rechten Kongress "Verteidiger Europas", der in den Redoutensälen des Landes abgehalten wurde, veranstaltet. Bei der Kundgebung waren aus der Menge Farbbeutel auf ein Gasthaus und das Palais Kaufmännischer Verein geschleudert wurden – von wem, war nicht mehr festzustellen. Die Geschädigten klagten.

23.000 Euro Schadenersatz

Zu dem Bündnis gehören zahlreiche Organisationen. Weil die SJ OÖ und die KJÖ aber die Kundgebung angemeldet hatten, sah das Gericht sie als Organisatoren an. Es sprach den Klägern in erster Instanz Schadenersatz (14.400 Euro) zu, inklusive Prozesskosten sollen die beiden Jugendorganisation eine Summe von über 23.000 Euro bezahlen. Sie gingen in Berufung.

"Allein aus demokratiepolitischen Gründen mussten wir in Berufung gehen", so SJ-Landesvorsitzende Nina Andree in einer Aussendung, denn "das erstinstanzliche Urteil hätte nichts Anderes als das Aus des Versammlungsrechtes in Österreich bedeutet". Das Berufungsgericht habe die Klage nun aber vollinhaltlich abgewiesen, eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof sei zulässig. (APA, 5.12.2019)