Im Innenministerium wurden 600 Mal Beamte ermahnt.

Foto: Der Standard / Elmar Gubisch

Wien – Der Rechnungshof hat das Disziplinarrecht für Beamte in mehreren Ministerien überprüft. Die meisten Disziplinarmaßnahmen betrafen dabei das Innenministerium. Die zentrale Botschaft des Rechnungshofs (RH) in dem am Freitag veröffentlichten Bericht ist die Forderung nach einer zentralen Disziplinarkommission für alle Beamten des Bundes.

Tatsächlich ist diese Forderung schon längst umgesetzt. Der Nationalrat hat am 30. Juli mit breiter Mehrheit eine Beamten-Dienstrechtsnovelle beschlossen, die ab 1. Juli 2020 eine zentrale Disziplinarkommission anstelle der verschiedenen Kommissionen in den einzelnen Ressorts bringt.

Ministerien im Vergleich

Im Prüfungszeitraum gab es mit Abstand die meisten Beschwerden im Innenministerium. Rund 600 Mal wurden dort Beamte und Vertragsbedienstete ermahnt und belehrt, 216 Mal wurden Geldstrafen gegen Beamte verhängt, 87 Beamte wurden suspendiert, 16 Beamte und 25 Vertragsbedienstete wurden entlassen beziehungsweise gekündigt. Das Innenministerium hat rund 28.000 Beamte und 7.000 Vertragsbedienstete.

Im Finanzministerium, das nur 7.000 Beamte und 4.500 Vertragsbedienstete hat, gab es im Vergleich dazu 160 Ermahnungen, 14 Suspendierungen, 31 Geldstrafen und 13 Entlassungen beziehungsweise Kündigungen. Im Bildungsministerium, das 14.000 Beamte und 42.000 Vertragsbedienstete zählt, wurden 170 Belehrungen beziehungsweise Ermahnungen, 19 Suspendierungen, zwölf Geldstrafen und 65 Entlassung beziehungsweise Kündigungen gezählt.

Von 295 analysierten Erkenntnissen und Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts offenbarten zwölf Prozent Mängel in den Entscheidungen der beim Bund eingerichteten Disziplinarkommissionen und führten 33 Prozent zu sonstigen inhaltlichen Änderungen dieser Entscheidungen. "Eine Konzentration des Disziplinarverfahrens bei einer für alle Beamten des Bundes zuständigen zentralen Disziplinarkommission wäre daher im Hinblick auf die Steigerung der Qualität der Verfahren und der Bestandskraft der kommissionellen Entscheidungen zweckmäßig", so der Rechnungshof. (APA, 6.11.2019)