Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 festgestellt, dass es in offiziellen Dokumenten neben weiblich und männlich beim Geschlechtereintrag eine dritte Option geben muss.

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Der Verfassungsgerichtshof hat im Juni 2018 festgestellt, dass es in offiziellen Dokumenten neben weiblich und männlich beim Geschlechtereintrag eine dritte Option geben muss.

Die Universität Wien versucht das mit einer "geschlechtergerechten und inklusiven Sprache" in ihrer Kommunikation umzusetzen. Als Leitlinie seien daher "Formulierungen zu wählen, die respektieren, dass manche Menschen weder ‚weiblich‘ noch ‚männlich‘ sind".

Die Anrede Frau/Herr soll daher in der Korrespondenz wegfallen. Auch Formulierungen wie "Studentinnen und Studenten" sprächen nur von zwei Geschlechtern: "Um die Realität geschlechtlicher Vielfalt sprachlich sichtbar zu machen, sollte mit Sternchen* gegendert werden." Wobei dieser sogenannte Genderstern* mündlich als kurze Pause gesprochen werden soll. Für Schriftverkehr schlägt die Uni folgende Anreden vor:

S.g. [Vorname] [Nachname]
Sehr geehrt* [Vorname] [Nachname]
Sehr geehrte*r [Vorname] [Nachname]
Liebe*r Studierende*r
Liebe*r Benutzer*in
Lieb* Studierend*
Guten Tag [Vorname] [Nachname]

Also: "Bei Formulierungen mit dem Genderstern* am Ende des Wortstammes (z. B. sehr geehrt*) ersetzt der Genderstern die geschlechtsspezifische Endung." Er ersetzt allerdings auch ein paar Grundsätze der deutschen Sprache. (Hans Rauscher, 6.12.2019)