Wien – Nachdem beim Wiener Derby zwischen Rapid und der Austria am Sonntag bei der Austria eine verfälschte Reichskriegsflagge im Stadion angebracht gewesen war, wurde der Täter bereits ausgeforscht.

Jener Mann, der das Transparent im Allianz-Stadion aufgehängt hatte, wurde mittels Videoüberwachung noch am Sonntag identifiziert. Er hat seit der Saison 2012/13 ein Hausverbot in der Generali-Arena, jetzt wird auch ein bundesweites Stadionverbot beantragt.

Laut Polizei ist das Banner nicht strafbar. Dennoch habe man eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger am Montag.

Die Flagge war im Auswärtssektor des Allianz-Stadions zu sehen und wurde noch während des Spiels entfernt. Sie wird dem bei der Austria mit Hausverbot belegten Fanklub "Unsterblich" zugerechnet. Dieser wurde wegen seiner Nähe zum Neonazismus 2013 aus der Generali-Arena verbannt. Die Austria betonte auf Twitter, dass es sich hierbei um keine Austria-Fans handle und das Banner in "keinster Weise mit unseren Werten" vereinbar sei.

Nicht strafbar

Grundlage für die strafrechtliche Prüfung der Polizei waren das Verbotsgesetz und das Symbolegesetz – mit Letzterem wurde die Verwendung von Symbolen des "Islamischen Staats" und anderer Gruppierungen untersagt – sowie das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG). Letzteres sieht in Artikel 3 Strafen für die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut im Sinne des Verbotsgesetzes vor.

Nach diesen Rechtsgrundlagen der Polizei ist das Banner, mit dem die Reichskriegsflagge nachempfunden war, nicht strafbar, betonte Eidenberger. Denn auch die Grundfahne, also die Reichskriegsflagge, ist in Österreich – sofern sie kein Hakenkreuz aufweise – nicht verboten. "Diese oder ähnliche Fahnen mit solcher Symbolik kommen immer wieder bei Fußballspielen vor", sagte Eidenberger. Sie werden auch "immer wieder aufs Neue überprüft". (APA, 9.12.2019)