Die Vorgabe an das AMS, anerkannte Flüchtlinge besonders an die Landwirtschaft zu vermitteln, wird gestrichen.

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Wien – Die Betreuung von Arbeitslosen wird in Österreich ab 2020 auf neue Beine gestellt. Die Eckpunkte der Änderungen: Ein Algorithmus wird die Jobchancen von Arbeitssuchenden bewerten. Für Arbeitslose mit schlechten Perspektiven wird es künftig ein neues, niederschwelliges Betreuungsangebot geben.

Am Dienstag wird der Verwaltungsrat des AMS die neuen Spielregeln für Arbeitslose fixieren. Im Verwaltungsrat sitzen Vertreter der Regierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Das neue System wird allerdings nicht wie erwartet im Jänner 2020, sondern erst im Juli 2020 starten. Grund: Das neue Betreuungsangebot flächendeckend aufzubauen nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch als gedacht.

Was ändert sich konkret? Aktuell sehen AMS-Berater bereits, wie der Algorithmus die Chancen von Arbeitslosen bewertet. Es gibt drei Einstufungen: hoch, mittel oder niedrig. Das hat aber zurzeit keine Konsequenzen. Ab Juli wird sich das ändern.

Menschen mit schlechter Perspektive am Jobmarkt werden künftig für zwölf Monate nicht vom AMS betreut, sondern an neue Betreuungseinrichtungen verwiesen. Hier soll es ein Angebot geben, das auf die persönliche Stabilisierung der Betroffenen abzielt und nicht unbedingt zum Ziel hat, die Menschen sofort wieder auf einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Rahmen der Testphase wurden Menschen Kurse für Bewegung angeboten, aber auch Sozialtreffs oder Deutschkurse.

Weniger Pflichttermine

Während Menschen in den niederschwelligen Einrichtungen im Auftrag des AMS betreut werden, müssen sie keine AMS-Kurse besuchen und werden nicht zu Terminen mit ihren Beratern geladen. Das soll den Druck von ihnen nehmen. Im Gegenzug sollen Berater beim Arbeitsmarktservice freigespielt werden, um sich auf Jobsuchende mit mittlerer Perspektive zu konzentrieren, so die Idee.

Solange das neue System nicht gestartet hat, ist es nicht leicht zu sagen, was sich in der Praxis wie verändern wird. Denn die Förderrichtlinien, die am Dienstag beschlossen werden, sehen von diesen erwähnten Prinzipien Ausnahmen vor. Für alle Arbeitslosen unter 25 gilt weiterhin, dass sie vom AMS betreut werden. In Österreich gilt für diese Gruppe eine Ausbildungsgarantie.

In den Pilotprojekten für das neue Betreuungsformat war der Druck auf Arbeitslose nicht so hoch, wie er künftig ausfallen sein wird.

So haben sich Arbeitslose in der Testphase de facto nicht bei Unternehmen bewerben müssen. Ob sie an den Sozialtreffs oder den Deutschkursen teilnehmen, war ihnen überlassen. So locker wird das in Praxis nicht mehr gehandhabt werden. Alle Arbeitslosen sind weiter verpflichtet, sich regelmäßig zu bewerben. Auch in den neuen Betreuungseinrichtungen gibt es die Verpflichtung, Kontakt zu halten. Alle zwei Monate muss man erscheinen. Wer nicht kommt, muss zum AMS zurück.

Menschen, deren Chancen vom Algorithmus als niedrig beurteilt werden, sollen die beiden teuersten Formen der AMS-Förderung künftig nicht erhalten. Die teuersten Instrumente sind die Beschäftigung in einem sozialen Betrieb und die Facharbeiterintensivausbildung. Aber auch davon gibt es Ausnahmen: Für Menschen über 50 und Menschen mit Behinderung gilt diese Einschränkung laut den neuen Vorgaben nicht.

Eine weitere Neuerung in den neuen Förderrichtlinien des Verwaltungsrates für 2020: Die Vorgabe an das AMS 2019, anerkannte Flüchtlinge besonders in der Landwirtschaft zu vermitteln, wird gestrichen. Diese Vorgabe hatte das Sozialministerium unter Führung von Beate Hartinger-Klein (FPÖ) durchgedrückt. (András Szigetvari, 10.12.2019)