Langenlois – Am Dienstag um halb eins in der Nacht wurde es kurz hell für den afghanischen Flüchtling Ziaulrahman Zaland: So unerwartet wie plötzlich wurde der 22-Jährige aus der Schubhaft entlassen, in der er sich im Wiener Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände befand. Zwei Tage zuvor war er von sieben Beamten aus seiner Unterkunft, einem Franziskanerkloster im niederösterreichischen Langenlois, abgeholt worden.

Eine große Gruppe Unterstützer, darunter die Flüchtlingshilfe Langenlois, der ÖVP-Bürgermeister und Zalands Klassenkameraden, hatte sich für dessen Verbleib eingesetzt. Zaland müsse damit rechnen, dass er bei einer Rückkehr in sein Heimatland Afghanistan getötet werde, sagt Flüchtlingshelferin Gabrielle Erd dem STANDARD. "Bei seiner Festnahme hat er zu den Beamten gesagt: Bitte erschießen Sie mich gleich", berichtet Erd. Ein weiterer Unterstützer verweist darauf, dass Zaland in Afghanistan Militärdienst gemacht und im Zuge dessen gegen die Taliban gekämpft habe. Auch viereinhalb Jahre nach seiner Flucht kämen bei den noch in Afghanistan lebenden Geschwistern Zalands regelmäßig Leute vorbei, um sich nach seinem Verbleib zu erkundigen, sagt Erd.

Fall wird geprüft

Seinen negativen Asylbescheid hatte er bis hin zum Verfassungsgerichtshof bekämpft. Nur: Das Höchstgericht glaubte nicht an eine Bedrohung Zalands. Seine Abschiebung wurde nun aber dennoch gestoppt – vorerst. Sein Fall wird von Amts wegen geprüft, bestätigt das Innenministerium dem STANDARD. Alle zwei Tage muss sich Zaland bei der Polizei melden.

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Einen Hoffnungsschimmer erkennt sein Anwalt Andreas Lepschi in der Einigung, was negativ beschiedene Asylwerber betrifft, die eine Lehre absolvieren. Diese wird am Mittwoch von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos im Nationalrat beschlossen und ermöglicht Lehrlingen mit negativem Bescheid – sofern das Verfahren noch nicht rechtskräftig entschieden wurde –, die Ausbildung abzuschließen. Zaland besucht eine Fachschule für Sozialberufe. Lepschi verweist auf einen Erlass des Wirtschaftsministeriums, der besagt, dass diese Ausbildung einer Lehre gleichgestellt ist. Zaland könne somit auch unter diese Regelung fallen.

Nein, entgegnet das Innenministerium. Die Regelung beziehe sich ausschließlich auf Lehrlinge. Hinzu komme, dass die Rückkehrentscheidung in Zalands Fall bereits rechtskräftig sei.

Nehammer: "Asyl durch Lehre gibt es nicht"

"Asyl durch die Lehre gibt es nicht und das bleibt auch so. Wir brauchen weiterhin eine konsequente Trennung von Asyl und Zuwanderung", sagt Karl Nehammer, Generalsekretär, Integrationssprecher und Koalitionsverhandler der neuen Volkspartei in einer Aussendung. Es gehe darum, die absurde Situation der Vermischung von Lehre und Asyl zu beenden. "Wir schaffen jetzt wie versprochen eine pragmatische Lösung für die 700 Asylwerberinnen und Asylwerber, die sich derzeit bereits in einer Lehre befinden."

Hoffen kann der 22-Jährige also noch darauf, dass die Behörden zu dem Entschluss kommen, es lägen neue Gründe vor, die für seinen Verbleib sprechen. Er befindet sich damit in einer ähnlichen Lage wie Hossein K., dessen Fall nun unter Berücksichtigung seiner Konversion zum Christentum neu geprüft wird. (Vanessa Gaigg, 10.12.2019)