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Der 67-Jährige kam am Mittwoch mit einer Gehhilfe ins Gericht in Manhattan. Er war zuletzt schwer humpelnd und gestützt auf Helfer gesehen worden.

Foto: AFP/GETTY IMAGES/Jeenah Moon

New York – Der ehemals einflussreiche Hollywood-Produzent Harvey Weinstein und seine mittlerweile pleitegegangene Produktionsfirma sollen sich mit Dutzenden Anklägerinnen außergerichtlich geeinigt haben. Das berichtet die "New York Times" am Mittwochabend. Laut der Zeitung sollen die Frauen 25 Millionen Dollar bekommen. Sie werfen ihm unzählige sexuelle Übergriffe und auch Vergewaltigung vor. Weinstein bestreitet das. Er beteuert, jegliche sexuelle Handlungen seien einvernehmlich erfolgt.

Durch die außergerichtliche Einigung würde Weinstein sich nicht vor einem Gericht verantworten müssen; sprich, er müsste kein Fehlverhalten zugeben. Die 25 Millionen Dollar müsste außerdem nicht er selbst, sondern seine Firma bezahlen, die wiederum durch Versicherungen gedeckt sei. Die Zeitung bezieht sich auf Anwaltskreise. Demnach hätten bereits fast alle der involvierten Parteien dem Deal zugestimmt.

Strafprozess in New York ab 6. Jänner

In der Sammelklage sind mehr als 30 Frauen beteiligt – die meisten von ihnen Schauspielerinnen. Sie würden sich das Geld aufteilen, auch mit potenziellen weiteren Anklägerinnen.

Dieser zivile Rechtsstreit ist allerdings ein anderer als der Strafprozess, der gegen ihn am 6. Jänner in New York starten soll. Bei dem Fall werden zwei Fälle aus den Jahren 2006 und 2013 verhandelt. Viele der Anklägerinnen, die sich der zivilen Sammelklage angeschlossen haben, taten dies, weil ihre Fälle strafrechtlich verjährt sind.

Weinsteins Kaution erhöht

Weil der frühere Filmmogul zahlreiche Auflagen übertreten hat, muss Weinstein außerdem knapp ein Monat vor dem Prozess eine höhere Kaution hinnehmen, um auf freiem Fuß zu bleiben. Es ging um Verstöße beim Tragen der elektronischen Fußfessel, also entschied das Gericht in New York Medienberichten zufolge am Mittwoch, Weinstein eine Kaution von fünf Millionen Dollar aufzuerlegen.

Konkret hatten die Ankläger Weinstein vorgeworfen, er habe sich mehrfach in einem Funkloch aufgehalten, so dass der Kontakt zur Fußfessel abgerissen sei. Zudem sei es passiert, dass Weinstein ein wichtiges Teil des Gerätes zu Hause gelassen habe und es deshalb nicht funktionierte. Weinsteins Anwälte hatten dagegen von "technischen Fehlern" gesprochen. (red, APA, 11.12.2019)