Vor der Verhandlung am Donnerstag (von links): Richard Schmitt, sein Anwalt Dietmar Heck, Richter Jürgen Exner und ein Richteranwärter, Anwältin Maria Windhager und Helge Fahrnberger ("Kobuk").

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Die Klage von Chefredakteur Richard Schmitt, nach krone.at nun bei oe24.at, gegen einen Tweet von "Kobuk"-Medienkritiker Helge Fahrnberger endete am Donnerstag kurz nach 13 Uhr in einem Vergleich. Aber nur fast: Minuten später scheiterte der Vergleich an den Kosten des Verfahrens.

Fahrnberger hatte Schmitt auf Twitter anlässlich eines Artikels auf "Kobuk" über die Berichterstattung der "Krone" vorgeworfen, falsch zu berichten, bei Verkehrsthemen gehe die Tendenz sogar Richtung 100 Prozent. Schmitt klagte auf Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung, Streitwert: 15.500 Euro.

Tendenziös und manipulativ

Diesen Tweet vom Juli 2018 war Fahrnberger bereit zu löschen und dazu einen neuen Tweet abzusetzen. Der zwischen Schmitt und Fahrnberger sowie ihren Anwälten Dietmar Heck und Maria Windhager schon fixfertig akkordierte Text dazu: "Ich habe den Tweet gelöscht, er war zu hart formuliert. Mir war in dem Tweet wichtig aufzuzeigen, dass Richard Schmitt zu tendenziöser Berichterstattung neigt, besonders b. Thema Verkehr, sowie Fakten manipulativ einsetzt."

In den ausführlichen Gesprächen über den Text brachte Schmitts Anwalt als Kompromissvorschlag etwa ein, von manipulativem Umgang mit Fakten zu schreiben.

Wahrheitsbeweis

Doch nun versuchen der "Kobuk"-Macher und seine Anwältin den Wahrheitsbeweis gegen den früheren Krone.at- und heutigen Oe24.at-Chefredakteur vor Gericht anzutreten und mit einer weiteren und deutlicheren Analyse von Schmitts journalistischem Schaffen zu untermauern. Richter Jürgen Exner wünschte sich nach den ersten 14 Seiten eine klarere Gegenüberstellung von Artikeln und Fakten.

Warum ist der Vergleich gescheitert? An den Kosten scheiterte die Einigung. Bei Vergleichen ist es durchaus üblich, dass Kläger und Beklagter die jeweils eigenen Kosten übernehmen. Das verweigerten Fahrnberger und Windhager. Sie erklären das mit sehr ungleichen – auch ökonomischen – Ausgangspositionen von Schmitt und Fahrnberger im Verfahren, das als Einschüchterungsversuch Schmitts zu werten sei.

Nicht alles glauben

Fahrnberger hat wie berichtet vor wenigen Tagen auch ein Crowdfunding für das Verfahren begonnen, um seinen Vorwurf an Schmitt vor Gericht zu vertreten. Er könne das Geld nicht für einen Vergleich einsetzen, sagte Fahrnberger vor Gericht. Wenn er das Verfahren gewinne (wovon er derzeit nach eigenem Bekunden ausgeht), gehe das gesammelte Geld an Reporter ohne Grenzen.

Zudem habe Schmitt gegenüber Fahrnberger angekündigt, er werde dank seiner Rechtsschutzversicherung durch alle Instanzen gehen, argumentieren Fahrnberger und Windhager. Diese Rechtsschutzversicherung gibt es nicht, erklärte Schmitt in der Verhandlung am Donnerstag: Er habe keine. Und man möge ihm doch nicht alles glauben, was er von sich gibt, lachte er. Nachsatz: Das sei ein Scherz gewesen. (fid, 12.12.2019)