Ein Befall mit dem eingeschleppten Bakterium Xylella fastidiosa endet für Olivenbäume tödlich.
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"Wenn Schädlinge einmal da sind, sind sie meist nicht mehr auszurotten." Robert Steffek vom Pflanzenschutzdienst der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) pocht daher auf das Vorsorgeprinzip, das die EU in einer neuen Verordnung verankert hat. Diese sieht ein Importverbot für Hochrisikopflanzen vor und generell höhere Anforderungen bei Pflanzenimporten aus Nicht-EU-Ländern. Diese Vorschriften gelten auch für Reisende.

In den vergangenen Jahren haben eingeschleppte Pflanzenschädlinge für verheerende Schäden in Europa gesorgt. Das Spektrum reicht vom Bakterium Xylella fastidiosa, das den Olivenanbau im Mittelmeerraum bedroht, über den Buchsbaumzünsler, der Gartenbesitzer zur Verzweiflung treibt, bis zum Feuerbrand und dem Maiswurzelbohrer, einem Bakterium und einem Käfer, die massive Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen verursachen.

Zu spät reagiert

Bisher habe man häufig sehr spät reagiert, sagt Ages-Experte Steffek – und zieht den Maiswurzelbohrer als gutes Beispiel heran. "Der war schon in halb Europa verbreitet, bevor man koordinierte Maßnahmen zur Eindämmung gesetzt hat, die letztlich zu spät und daher nicht erfolgreich waren."

Um das künftig zu verhindern, setzt die EU-Verordnung auf verschiedene Maßnahmen: So wurde für mehr als 30 Hochrisikopflanzen – von Akazie bis Ulme – ein Einfuhrverbot aus Nicht-EU-Staaten verhängt. Es handelt sich dabei um solche Pflanzen, die als Wirt für häufige Schädlinge dienen, die bei einer Einschleppung in die EU große wirtschaftliche oder ökologische Schäden verursachen würden.

Pflanzen erhalten Pässe

"Ahornbäume sind beispielsweise ein typischer Einschleppungspfad für den Zitrusbockkäfer, der in Ostasien beheimatet ist und zahlreiche Laubgehölze, darunter Obstbäume, bedroht", sagt Steffek. Auch Oleander steht auf der Verbotsliste – es wird vermutet, dass mit dieser Zierpflanze der Olivenkiller Xylella fastidiosa nach Südeuropa gelangte.

Auch beim Buchsbaumzünsler handelt es sich um einen eingeschleppten Schädling.
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Neu sind auch strengere Kontrollen bei der Einfuhr von Pflanzen. Die Verordnung verpflichtet alle Importeure, alle Einfuhren von Pflanzen und pflanzlichen Produkten aus Drittstaaten in die EU-Datenbank Traces zur Kontrolle anzumelden. "Damit wird eine Datengrundlage geschaffen, um künftig das Risiko für die Einschleppung von Schädlingen viel besser bewerten zu können", sagt Steffek. Zudem muss sich jeder Pflanzenhändler in Europa registrieren, und jede Pflanze braucht einen Pflanzenpass, der eine bessere Rückverfolgbarkeit gewährleisten soll.

Auch Private betroffen

Das Vorsorgeprinzip erklärt Steffek anhand des Amerikanischen Kartoffelblattsaugers, eines bisher in Europa noch nicht aufgetretenen Schädlings aus Nordamerika. Sehr wohl wurde er aber schon nach Neuseeland eingeschleppt – und zwar mit Rispentomaten. "Diese sind bis vor kurzem noch ohne irgendwelche Kontrollen nach Europa importiert worden. Auf Basis einer Risikobewertung hat man nun beschlossen, auch Tomaten streng zu kontrollieren, bevor der Schädling überhaupt nach Europa kommt", erklärt der Ages-Experte.

Die strengeren Regelungen gelten auch für alle Privatpersonen. "Wenn man aus dem Urlaub Pflanzen oder pflanzliche Produkte, etwa einen Blumenstrauß, in die EU mitnehmen will, benötigt man dafür nun ein Pflanzengesundheitszeugnis. Das ist eine Bestätigung der Behörden im Drittstaat, dass die Ware in Ordnung ist. Hat man dieses Zeugnis nicht, wird die Ware bei Zollkontrollen abgenommen", erklärt Steffek. (APA, red, 13.12.2019)