Österreichs Regierung gibt vergleichsweise viel Geld für Werbung aus.

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34 Millionen Euro – so viel haben öffentliche und staatsnahe Stellen und Betriebe im dritten Quartal 2019 für Werbung ausgegeben. Dazu zählen etwa Ministerien, Länder, Gemeinden, Verkehrsbetriebe und Tourismusverbände. Die Zahl geht aus den am Freitag veröffentlichten Daten der Medienbehörde hervor. Dort müssen gut 5.200 staatsnahe Stellen und Betriebe ihre Ausgaben jedes Quartal melden.

Größter Auftraggeber war im dritten Quartal die Stadt Wien. Sie gab knapp fünf Millionen für Werbung aus, das ist um zwei Drittel mehr als im dritten Quartal 2018 (2,97 Millionen Euro). An zweiter Stelle im Bundesländerranking firmiert das Land Niederösterreich mit 747.000 Euro (plus 43 Prozent), danach folgt das Land Oberösterreich mit 688.000 Euro (minus sechs Prozent).

In diesen Zahlen sind die Ausgaben von Verkehrsbetrieben oder Energieversorgern, die den Ländern gehören, noch nicht eingerechnet. Die Niederösterreich-Werbung GmbH (die zu 95 Prozent vom Land kontrolliert wird) gab etwa 358.000 Euro aus, Wiener Wohnen 271.000 Euro.

Die Ministerien buchten im abgelaufenen Quartal um etwa ein Drittel weniger als noch 2018. Mit Abstand größter Werbetreibender auf der Regierungsbank ist wie bisher der Finanzminister mit Ausgaben von 1,9 Millionen Euro, gefolgt vom Verkehrs- und Sportministerium. Welche Auswirkungen die Übergangsregierung auf die Buchungen hatte, ist nicht bekannt – in der Regel werden die Etats lange vor der eigentlichen Buchung festgelegt. Der Sprecher der neuen Regierung versicherte dem STANDARD aber im Juni, keine politischen Inserate zu schalten. Informieren werde man über Anzeigen aber weiterhin.

Das meiste Geld der öffentlichen Stellen geht auch weiterhin an den ORF (3,8 Millionen Euro) und den Boulevard – darunter "Kronen Zeitung" (3,6 Millionen), "Heute" (2,4 Millionen) und "Österreich" (2,3 Millionen).

Die Summen umfassen allerdings nicht die gesamten Werbeaufträge öffentlicher Stellen. Bagatellbeträge bis 5.000 Euro pro Quartal müssen nicht gemeldet werden, außerdem sieht das Gesetz nur die Meldung von Anzeigen in periodischen Medien vor, Plakate, Flyer oder Werbebeilagen mit anderem Impressum sind ausgenommen. (Philip Pramer, 13.12.2019)