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Zoran Tegeltija von der völkisch-nationalistischen SNSD soll Ministerpräsident Bosnien-Herzegowinas werden.

Foto: AP Photo/Kemal Softic

14 Monate nach den Wahlen hat man sich in Bosnien-Herzegowina endlich auf einen Ministerpräsidenten geeinigt. Zoran Tegeltija gehört der völkisch-nationalistischen SNSD an, die die Abspaltung des Landesteils Republika Srpska von Bosnien-Herzegowina und damit die Zerstörung des Staates anstrebt. Auf Tegeltija haben sich im November die drei Mitglieder des Staatspräsidiums geeinigt. Tegeltija hat nun angekündigt, so schnell wie möglich, bis Ende Dezember, ein Ministerratskabinett zusammenzustellen.

Im Vorfeld gab es einen monatelangen Streit um die geopolitische Ausrichtung des südosteuropäischen Staates. Die SNSD steht dem autoritären Regime des russischen Präsidenten Wladimir Putin nahe und lehnt eine Westanbindung ab. Es gibt aber auch bosnisch-serbische Politiker, die einen Nato-Beitritt unterstützen. Die nationalistischen und nichtnationalistischen Parteien der bosnischen Bosniaken, der bosnischen Kroaten und aller anderen Bosnier sind traditionell prowestlich ausgerichtet und unterstützen eine Integration in das Militärbündnis. Die Frage des Nato-Beitritts ist auch deshalb in den Vordergrund gerückt, weil durch die ablehnende Haltung von Frankreich die EU-Erweiterung auf dem Balkan als beendet gilt.

Keine Entschlossenheit

Vergangene Woche erschien zudem der Bericht der Expertenkommission rund um den deutschen Juristen Reinhard Priebe zum Stand der Rechtsstaatlichkeit. Dieser fiel pointiert, sehr klar und dementsprechend kritisch aus. Priebe klärt zunächst darüber auf, dass nicht alle Probleme auf die komplizierte Verfassung geschoben werden können, obwohl er einen "institutionellen Overkill" konstatiert. Vielmehr würden die Schlüsselfiguren einfach keine Entschlossenheit zeigen, zusammenzuarbeiten, sondern im Gegenteil "alles tun, um Veränderungen zu verhindern, die ihrer Ansicht nach nicht in ihrem eigenen Interesse liegen". Er spricht von einer "Kultur der Passivität und des Gehorsams".

Dann führt er die grundsätzlichen Probleme aus: Die Gesetzgebung werde nicht in die Praxis umgesetzt, die Amtsträger würden sich auf Formalismen zurückziehen. Priebe: "Die Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit ist unzureichend, was häufig auf ein schlechtes Personalmanagement, politische Eingriffe und das Fehlen einer Kultur der Rechenschaftspflicht und Transparenz zurückzuführen ist." Deshalb seien viele Bosnier der Auffassung, dass gerichtliche Entscheidungen politisiert wurden, "die politischen Parteien den Staat in Besitz nahmen, dass Amtsinhaber Interessenkonflikte haben und ihr offizielles Mandat mit ihrer Partei- oder persönlichen Agenda verwechseln".

1,9 Millionen nicht bezahlte Rechnungen

Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden in Bosnien-Herzegowina einfach nicht umgesetzt. Dies bedeute, dass die "Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit ernsthaft behindert werden" und Bosnien-Herzegowina seine Mitgliedschaft im Europarat "nicht ernst nimmt". Kritisiert wird in dem Bericht zudem, dass die Zivilgerichte mit vergleichsweise unwichtigen 1,9 Millionen Fällen von nicht bezahlten Rechnungen für öffentliche Betriebe (Wasserversorgung, Strom et cetera) beschäftigt seien, anstatt sich um relevante Dinge zu kümmern. Die Führung öffentlicher Unternehmen müsse deshalb verbessert werden.

Das Problem liege aber noch viel tiefer, denn die geltenden Verwaltungsvorschriften und -verfahren, so Priebe, würden häufig einfach nicht eingehalten. "Insbesondere schützt die Verwaltungsgerichtsbarkeit die individuellen Rechte der Bürger nicht wirksam vor Entscheidungen oder dem Versäumnis staatlicher Behörden." Noch viel schwerwiegendere Konsequenzen hat das Versagen der Strafjustiz. "Die Strafjustiz in Bosnien und Herzegowina ist nicht in der Lage, schwere Kriminalität und Korruption zu bekämpfen. Keine der vier bestehenden Strafgerichtsbarkeiten funktioniert angemessen", analysiert Priebe.

Keine Ermittlung bei schwerwiegenden Straftaten

Es fehle an Koordination zwischen den Strafverfolgungsbehörden auf allen staatlichen Ebenen. "Das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei ist bei der Verbrechensbekämpfung alles andere als klar und wirksam. Die Polizei ist dem Staatsanwalt gegenüber nicht direkt verantwortlich (…) Strafverfolgungsbehörden sind weitgehend passiv und folgen nicht immer den Anweisungen der Staatsanwaltschaft."

Aber nicht nur der Informationsaustausch sei lückenhaft, Priebe kritisiert die Gesamtperformance. "Die Qualität vieler strafrechtlicher Ermittlungen ist sehr gering. In einigen Fällen wird auch dann nicht angeklagt, wenn Beweise vorliegen." In anderen Fällen wird nicht einmal ermittelt, "insbesondere in Fällen, in denen es um schwerwiegende Straftaten oder um die Beteiligung hochrangiger Personen" geht. Das Fehlen effektiver Strafverfolgung in Fällen von "komplexer Finanzkriminalität und organisierter Kriminalität" zeige, dass das Justizsystem "eindeutig" nicht funktioniere. Dies führe zu Straflosigkeit und mangelndem Vertrauen der Bürger.

Reputationsschaden

Einen besonderen Fokus legt Priebe auf zwei Institutionen, die versagen, einerseits ist es die Antikorruptionsbehörde APIK. "Sie hat eine Reihe wichtiger Anlässe versäumt, um sich in den Mittelpunkt der Korruptionsbekämpfung zu stellen, auch im Bereich des Schutzes von Hinweisgebern", so das Urteil. Und dies, obwohl APIK ausreichend materielle und personelle Ressourcen habe. Zweitens nimmt er den höheren Justizrat (HJPC) ins Visier. In den vergangenen Monaten wurde ein Korruptionsverdacht gegen den Präsidenten dieser Institution bekannt – es handelte sich um ein Video, das eine Geldübergabe dokumentiert.

Doch die Mitglieder, allen voran der Präsident, traten nicht zurück, sondern unterstützten sich gegenseitig. Priebe schlussfolgert: "In Anbetracht der Schwere der Anschuldigungen erscheint die Reaktion des Präsidenten sowie die einstimmige Unterstützung seiner Aktionen durch die Mitglieder des HJPC angesichts der Bedeutung dieser Institution nicht angemessen." Die Institution habe dadurch einen tiefen Reputationsschaden erlitten.

Priebe fordert "radikale Verhaltensänderungen" und ein neues Auswahlverfahren. Denn der Justizrat werde "häufig von Bürgern und sogar von Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft als ein Zentrum unerklärlicher Macht in den Händen von Personen wahrgenommen, die den Interessen eines Netzwerks politischer Schirmherrschaft und Einflussnahme dienen". Die bisherigen Vermögenserklärungen seien zudem "sinnlos". Man müsse viele umfassendere Integritätsprüfungen durchführen.

Forderung nach Verfassungsänderungen

Priebe fordert Verfassungsänderungen in Bosnien-Herzegowina, die seit 2006 von Klientelisten und Nationalisten blockiert werden. Die derzeitige Verfassung sei "eindeutig nicht geeignet, das Land auf dem Weg zur europäischen Integration voranzubringen und – unabhängig davon – Fortschritte bei der Konsolidierung zu einer stabilen Demokratie zu erzielen auf der Grundlage höchster Menschenrechtsstandards und zur Förderung einer soliden wirtschaftlichen Entwicklung". So klar wie Priebe hat das noch niemand formuliert, obwohl sich die Vertreter der internationalen Gemeinschaft seit Jahrzehnten dessen bewusst sind. Priebe führt aus, dass die klaren Worte notwendig seien, "damit kein Zweifel an der Botschaft" zugelassen werde.

Er nimmt auch klar Stellung zum Revisionismus in Bosnien-Herzegowina. "Verleugnung oder Revisionismus widersprechen grundlegenden universellen Werten und verhindern jeden Versuch einer internen Versöhnung", schlussfolgert er. Priebe fordert "Gesetze auf allen Ebenen in Bosnien und Herzegowina", die ein solches Verhalten ordnungsgemäß unter Strafe stellen. "Verurteilungen wegen Kriegsverbrechen, auch nach Verbüßung von Urteilen, sollten ebenfalls als Gründe für die Unzulässigkeit politischer Ämter angesehen werden." (Adelheid Wölfl aus Sarajevo, 14.12.2019)