Am Landesgericht Wels wurde der Beschuldigte zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Wels – Ein inzwischen pensionierter Beamter einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft, dem sexuelle Übergriffe auf zwei Klientinnen im Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialhilfe vorgeworfen wurden, wurde in einem Prozess im Landesgericht Wels am Montagnachmittag zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Beschuldigter wies Vorwürfe zurück

Dem Mann wurde vorgeworfen, von den beiden Frauen jahrelang sexuelle Dienste für die Bewilligung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) oder für Heizkostenzuschüsse und anderes verlangt beziehungsweise angenommen zu haben. Eine der Frauen soll er unter Androhung, die Beihilfen zu streichen, zu sexuellen Handlungen genötigt haben. In der Verhandlung gestand der Beschuldigte eine außereheliche Beziehung mit einer der zwei Frauen und dass er in dieser Zeit auch ihre BMS-Bescheide ausgestellt habe. Die Affäre sei aber einvernehmlich gewesen und "der größte Fehler meines Lebens". Die Frau habe er streng nach den Bestimmungen behandelt und weder bevorzugt noch benachteiligt.

Mit der anderen Frau habe es gar keinen sexuellen Kontakt gegeben, so der Beschuldigte vor Gericht. Die Vorwürfe könne er sich nicht erklären: "Ich habe niemals jemand bedroht oder zu etwas gezwungen." Als Motiv für die Anschuldigungen vermutete er eine "Retourkutsche". Die beiden Frauen seien psychisch labil und zudem schwer alkoholkrank, so der Beschuldigte.

Der Ex-Beamte stand wegen des Falles schon 2018 vor Gericht, damals erklärte sich der Richter wegen der Schwere des Falles aber für unzuständig. Die Staatsanwaltschaft weitete ihre Klage ebenfalls aus: nicht nur Geschenk- und Vorteilannahme, sondern auch gefährliche Drohung, geschlechtliche Nötigung und schwere Körperverletzung. Eine der beiden betroffenen Frauen hatte schwere psychische Schäden davongetragen. (red, APA, 16.12.2019)