Lukas Müller am Kulm.

Foto: EIBNER/EXPA/Juergen_Feichter

Wien – Die Younion, eine Teilgewerkschaft des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, hat am Dienstag in einer Aussendung auf einen Bericht in der Tiroler Tageszeitung reagiert: "Der Österreichische Skiverband (ÖSV) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezüglich des Arbeitsunfalls von Lukas Müller ignoriert. Wörtlich spricht Generalsekretär Dr. Klaus Leistner davon, auch in Zukunft Vorläufer und Vorspringer nicht anzustellen."

Am 13. Jänner 2016 zog sich Müller bei einem Sturz auf der Skiflugschanze am Kulm im Vorfeld der Skiflug-WM eine schwere Wirbelsäulenverletzung zu. Es wurde eine inkomplette Querschnittlähmung diagnostiziert. Nach einer Klage des Kärntners vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde der Sturz als Arbeitsunfall eingestuft. Der ÖSV war der Meinung, dass der Unfall als Freizeitunfall einzustufen sei, hat diesbezüglich aber eine Niederlage erlitten.

Gernot Baumgartner, Vorsitzender der Sportgewerkschaft in der Younion, hält fest: "Der ÖSV wird zukünftig diese richtungsweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes akzeptieren müssen. Die Vorspringer sind in den Betrieb eingebundene Personen und müssen dadurch laut Urteil pflichtversichert werden." (red, 17.12.2019)