Wien – Die Tageszeitung "Österreich" ist am Dienstagnachmittag am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede zur Zahlung von 2.500 Euro an den ehemaligen Wiener Kripo-Chef Ernst Geiger verurteilt worden. Der mittlerweile 65-jährige Hofrat bekam die Entschädigung zugesprochen, weil ihm in einem Mitte September erschienenen Artikel Kontakte zu den Produzenten des Ibiza-Videos unterstellt wurden.

Geiger habe sich "angeblich sieben Mal mit Mitgliedern der mutmaßlich kriminell agierenden Firma getroffen", hieß es in dem Artikel. "Darauf ist mein Telefon heiß gelaufen", schilderte die Polizeilegende im Landl. Alle hätten wissen wollen, was er mit Ibiza zu schaffen habe – sogar seine Kartenspiel-Runde in Puchberg am Schneeberg. Dabei habe er einen der mutmaßlich in die Herstellung des Ibiza-Videos Involvierten zwei Mal in seinem Leben getroffen, letztmalig im Jahr 2010.

Geigers Rechtsbeistand Michael Rami forderte "eine saftige Entschädigung für einen hochdekorierten Polizisten im Ruhestand". Mit der zugesprochenen Summe – der Richter hielt fest, Geiger wäre ohne entsprechendes Substrat verdächtigt worden, Teil eines "kriminellen Unternehmens" zu sein – war Rami einverstanden. Der Rechtsvertreter von "Österreich" meldete Rechtsmittel an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (APA, 17.12.2019